Lebensversicherung: Wie funktioniert sie und warum sollte man einen Vertrag abschließen?
Die Lebensversicherung in Luxemburg ist eine wichtige Säule der Vermögensbildung für Einwohner und profitiert von einem vorteilhaften steuerlichen Rahmen. Sie ermöglicht es Ihnen:
- langfristig flexibel und unkompliziert Vermögen aufzubauen
- Ihre Altersvorsorge zu planen und dabei von erheblichen Steuerabzügen zu profitieren
- die Übertragung ihres Vermögens ohne Erbschaftssteuer in direkter Linie zu organisieren
- ihre Angehörigen im Falle unvorhergesehener Ereignisse finanziell abzusichern
Dieser Leitfaden richtet sich an Einwohner Luxemburgs, die Folgendes wünschen:
- ihre Ersparnisse steuerlich optimiert zu strukturieren
- die Zukunft ihrer Kinder (Studium, Projekte) vorzubereiten
- eine Zusatzrente aufbauen
- ihre Nachfolge frühzeitig organisieren
Mit einer der höchsten Sparquoten in Europa und einer vorteilhaften Besteuerung von Lebensversicherungen bietet Luxemburg ein besonders günstiges Umfeld. Lebensversicherungen sind für luxemburgische Haushalte eine naheliegende Lösung für strukturiertes Sparen.
Ein Lebensversicherungsvertrag ist ein Vertrag, der das Leben einer Person versichert. Er bringt mehrere Akteure zusammen:
- den Versicherer: er bietet den Vertrag an und muss den Wert des Vertrages zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person oder bei Vertragsende ausbezahlen;
- den Versicherungsnehmer: diejenige Person, die den Vertrag abschließt und die Prämie bezahlt;
- die versicherte Person: diejenige Person, deren Leben durch den Vertrag versichert ist- mit ihrem Tod endet der Vertrag;
- die begünstigte Person: diejenige(n) Person(en), die den Wert des Vertrags zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten oder am Ende des Vertrags erhält/erhalten.
Eine Lebensversicherung basiert auf einigen einfachen Prinzipien:
- Einzahlungen: frei oder geplant, je nach Ihrer Situation.
- Anlageinstrumente: mehr oder weniger dynamisch, je nach Ihrem Profil und Ihren Zielen.
- Flexible Laufzeit: Die Lebensversicherung ist langfristig angelegt, ohne feste Laufzeit.
- Verfügbarkeit der Ersparnisse: Das Kapital bleibt unter bestimmten Bedingungen zugänglich (bei einigen Verträgen muss die Laufzeit mindestens 10 Jahre betragen, um in den Genuss von Steuerabzügen zu kommen).
Das Ziel ist nicht die kurzfristige Performance, sondern die Übereinstimmung mit Ihrem Lebenshorizont.
Der Versicherungsnehmer bezahlt die Prämie. Je nach den von der Versicherungsgesellschaft angebotenen Möglichkeiten kann die Zahlung der Prämie auf verschiedene Arten erfolgen:
- eine Einmalprämie zu Beginn des Vertrages;
- laufende Prämien auf jährlicher oder monatlicher Basis, deren Häufigkeit und Höhe mit dem Versicherer zum Zeitpunkt der Unterzeichnung festgelegt werden.
Bei Abschluss des Vertrages füllt der Versicherungsnehmer einen Fragebogen zum „Anlegerprofil“ aus, um die von ihm akzeptierte Risikobereitschaft zu bestimmen.
Je nach Ergebnis kann der Versicherungsnehmer zwischen verschiedenen Fonds wählen, in denen die Prämie angelegt wird. Diese Fonds können sein:
- Fonds mit garantiertem Zinssatz,
- Fonds, die an der Börse notiert sind und deren Rendite sowohl steigen als auch fallen kann.
Der Versicherungsnehmer wählt zugleich auch die aus dem Vertrag begünstigte Person, d.h. die Person oder Personen, die den Wert des Vertrages zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten erhalten werden.
Es ist möglich, die Begünstigten während der Vertragslaufzeit zu ändern, um Änderungen der familiären Situation (Geburt, neue Partnerschaft usw.) Rechnung zu tragen.
Je nach den von der Versicherungsgesellschaft angebotenen Möglichkeiten kann der Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Vertrages :
- zusätzliche Zahlungen auf seinen Vertrag leisten;
- Rückzahlungen vornehmen, d. h. einen Teil der Anlagesumme im Falle eines Liquiditätsbedarfs abziehen;
- die Fonds ändern, wenn sich das Risikoprofil ändert;
- die zum Zeitpunkt des Abschlusses festgelegte begünstigte Person ändern.
Ein Lebensversicherungsvertrag kann mehreren Zwecken dienen:
Langfristiges Sparen
Mit einer Lebensversicherung können Sie nach und nach in Ihrem eigenen Tempo sparen:
- durch regelmäßige oder einmalige Einzahlungen,
- ohne feste Betragsverpflichtung,
- mit einer langfristigen Perspektive.
Sie wird häufig genutzt, um:
- eine Zusatzrente aufzubauen,
- ein zukünftiges Projekt zu finanzieren,
- ein Vorsorgekapital anzulegen.
Die Übertragung des Vermögens organisieren
Die Lebensversicherung ist auch ein Instrument zur Vermögensübertragung.
Sie ermöglicht es, einen oder mehrere Begünstigte zu benennen und die Aufteilung des Kapitals im Todesfall zu regeln.
Diese Flexibilität erleichtert:
- die Vermögensplanung,
- den Schutz Ihrer Angehörigen,
- einen strukturierteren Ansatz für die Nachlassplanung.
- Häufige Beispiele:
| Ziel | Typischer Zeithorizont | Geeignete Lösung |
| Zusatzrente | 15-30 Jahre |
Pension Plan (art. 111bis) |
| Finanzierung der Ausbildung der Kinder |
10-18 Jahre |
Kid's Plan (art. 111) |
| Bildung eines Eigenkapitals für Immobilien | 5-15 Jahre |
Life Plan |
Der Lebensversicherungsvertrag ist ein äußerst flexibles Produkt, dass es ermöglicht :
- Kapital an seine Angehörigen zu vererben;
- jederzeit Zugriff auf das eigene Kapital zu haben, indem bei Bedarf ein Rückkauf vorgenommen wird;
- Kapital aufzubauen, um eigene Projekte zu finanzieren (Wohnen, Ruhestand, etc.);
- jederzeit Zahlungen zu leisten;
- die eigenen Anlagen zu diversifizieren.
Für in Luxemburg ansässige Personen stellt die Lebensversicherung ein besonders attraktives Instrument der Nachlassplanung dar. Das Todesfallkapital, das an die Begünstigten eines Lebensversicherungsvertrags ausgezahlt wird, unterliegt bei Begünstigten in gerader Linie (Ehepartner, Kinder, Eltern) nicht der Erbschaftssteuer. Dies macht sie zu einem wirksamen Mechanismus, um Vermögen zu übertragen, ohne die Steuerlast der Erben zu erhöhen.
Die im Rahmen eines Lebensversicherungsvertrags gezahlten Prämien sind unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar.
- Maximal absetzbare Höchstgrenzen für Prämien, die für Lebensversicherungsverträge gezahlt werden, die von Artikel 111LIR abhängen.
| Steuerzahler | Ohne Ehepartner | Mit Ehepartner |
| Ohne Kind |
672 Euro |
1344 Euro |
| Mit 1 Kind |
1344 Euro |
2016 Euro |
| Mit 2 Kindern |
2016 Euro |
2688 Euro |
| Mit 3 Kindern |
2688 Euro |
3360 Euro |
| Für jedes weitere Kind |
+ 672 Euro |
+ 672 Euro |
- Maximal abzugsfähige Obergrenze für Prämienzahlungen für Lebensversicherungsverträge, die von Artikel 111bis LIR abhängen: 4500 € pro Jahr und Steuerzahler.
Bereiten Sie sich entspannt auf Ihren Ruhestand vor und profitieren Sie von sofortigen Steuerabzügen.
Finanzieren Sie das Studium oder die Projekte Ihrer Kinder mithilfe eines Spar-Lebensversicherungsvertrags.
Bauen Sie Ihre finanzielle Zukunft auf, indem Sie Ihre Angehörigen schützen.
Lebensversicherungen und Todesfallversicherungen werden zwar oft verwechselt, dienen aber unterschiedlichen Zwecken. Die Lebensversicherung ist in erster Linie ein Sparprodukt, mit dem ein Kapital für zukünftige Projekte oder zur Sicherung einer zusätzlichen Altersversorgung gebildet werden kann. Dieses Kapital kann an bestimmte Begünstigte übertragen werden und bietet so eine vorteilhafte Vermögensübertragung.
Im Gegensatz dazu ist die Todesfallversicherung eine Form der Vorsorge. Ihr Hauptziel ist es, die Angehörigen des Versicherten im Todesfall finanziell abzusichern. Dieser Schutz manifestiert sich in Form von Kapital- oder Rentenzahlungen an die Begünstigten, die eine sofortige finanzielle Unterstützung garantieren.
In Luxemburg gibt es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag für Prämien, die in einen Lebensversicherungsvertrag eingezahlt werden. Sie können also theoretisch unbegrenzte Beträge darin investieren. Allerdings kann jede Versicherungsgesellschaft ihre eigenen Grenzen festlegen, insbesondere in Bezug auf Mindestprämien oder besondere Bedingungen für sehr hohe Beträge.
Die mit Lebensversicherungen verbundenen Steuervorteile, wie z. B. Steuerabzüge auf die eingezahlten Prämien, sind jedoch begrenzt. So können beispielsweise die auf einen Lebensversicherungsvertrag eingezahlten Prämien bis zu einer bestimmten jährlichen Höchstgrenze steuerlich abgesetzt werden. Diese Obergrenze kann je nach Familiensituation variieren.
Es ist ratsam, sich mit Ihrer Versicherungsgesellschaft oder Ihrem Versicherungsagenten in Verbindung zu setzen, um genaue, auf Ihre Situation zugeschnittene Details zu erhalten.
In Luxemburg bietet die Besteuerung von Lebensversicherungen sowohl hinsichtlich der gezahlten Prämien als auch bei der Auszahlung erhebliche Vorteile. Was die Abzugsfähigkeit der Prämien betrifft, so können in Luxemburg ansässige Personen unter bestimmten Voraussetzungen die Lebensversicherungsprämien von ihrer Steuerbemessungsgrundlage abziehen. Für Verträge gemäß Artikel 111 LIR beträgt die Obergrenze für den Abzug 672 Euro pro Mitglied des Steuerhaushalts, während für Altersvorsorgeverträge (Artikel 111bis LIR) der Abzug bis zu 4.500 Euro pro Jahr und Steuerzahler betragen kann. Diese Verträge müssen zwingend für eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren abgeschlossen werden, um in den Genuss dieser Steuervorteile zu kommen. Bei anderen Lebensversicherungsverträgen können die Prämien nicht abgezogen werden.
In Luxemburg gibt es keine gesetzlichen Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Lebensversicherungsverträge, die ein Versicherungsnehmer abschließen kann. Sie haben die Freiheit, mehrere Policen bei demselben Versicherer abzuschließen oder Ihre Verträge auf verschiedene Unternehmen zu verteilen.
Dieser Ansatz mit mehreren Verträgen bietet strategische Vorteile. Jeder Vertrag kann einem bestimmten Ziel dienen: Altersvorsorge, Vermögensübertragung oder Absicherung gegen die Unwägbarkeiten des Lebens.
In Luxemburg gibt es hauptsächlich drei Arten von Lebensversicherungen:
- Die Todesfallversicherung: Sie schützt die Angehörigen, indem sie im Falle des Todes des Versicherten eine Kapitalleistung auszahlt.
- Die Sparversicherung (oder Lebensversicherung): Sie ermöglicht langfristiges Sparen und die Auszahlung des Kapitals (mit Zinsen) bei Fälligkeit oder im Todesfall.
- Die gemischte Versicherung: kombiniert Sparen und Todesfallschutz, wobei das Kapital entweder bei Ablauf oder an die Begünstigten ausgezahlt wird.
Bestimmte Modelle bieten auch spezifische Steuervorteile in Luxemburg, insbesondere über fondsgebundene Lebensversicherungsverträge.
Der Text wurde ursprünglich im Mai 2021 veröffentlicht und im Februar 2026 aktualisiert.