Rente in Luxemburg: alles verstehen, um Ihre Zukunft gut vorzubereiten
In Luxemburg basiert die Altersvorsorge auf einem Drei-Säulen-System: der gesetzlichen Rente (CNAP), den zusätzlichen arbeitgeberbezogenen Vorsorgeeinrichtungen und der individuellen Altersvorsorge. Wenn Sie nach „Rente Luxemburg” suchen, möchten Sie wahrscheinlich wissen, ab welchem Alter Sie in Rente gehen können, wie die Rente berechnet wird und was sich durch die 2026 in Kraft tretende Rentenreform ändert.
In diesem Artikel finden Sie einen übersichtlichen Überblick:
- das Renteneintrittsalter (65 Jahre, unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig),
- die Rolle der CNAP und die wichtigsten Begriffe (Berufslaufbahn, gleichgestellte Zeiten, EU-Zusammenrechnung),
- die durch die Reform 2026 eingeführten Änderungen
- und Lösungen zur Ergänzung Ihrer Rente, insbesondere über einen Altersvorsorgevertrag (Steuerabzug 111bis, dessen Obergrenze angehoben wurde).
Ziel: Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche zu überprüfen, Ihr Budget zu planen und die richtigen Hebel zu wählen, unabhängig davon, ob Sie Einwohner oder Grenzgänger sind.
↓ Wie funktioniert die Altersrente in Luxemburg?
↓ Was verbirgt sich hinter der Nationalen Rentenversicherungskasse (CNAP)?
↓ Wie wird der Betrag meiner Rente berechnet?
↓ Wann kann man in Luxemburg in den Ruhestand gehen?
↓ Welche Bedingungen müssen für eine vorzeitige Altersrente erfüllt werden?
↓ Habe ich Anspruch auf meine Rente, wenn ich im Ruhestand im Ausland lebe?
↓ Erforderliche Beitragszeiten, um einen Rentenanspruch in Luxemburg geltend zu machen?
↓ Der Sonderfall der Grenzgänger
↓ Benötige ich für meinen Ruhestand zusätzliche Spareinlagen?
- Die erste Säule (obligatorisch), die von der Nationalen Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d'assurance de pension - CNAP) verwaltet wird, entspricht der gesetzlichen Rente, die mit den Sozialbeiträgen finanziert wird.
- Die zweite Säule, die freiwillig ist, wird aus dem Zusatzrentensystem gebildet, das vom Arbeitgeber eingerichtet wird. Sie ermöglicht dank zusätzlicher Beiträge, auf die steuerliche Vergünstigungen gewährt werden, die Ergänzung der gesetzlichen Rente.
- Die dritte Säule entspricht der individuellen Altersvorsorgevertrag, die es ermöglicht, ein Zusatzkapital zu bilden und bis zu 4 500 Euro jährlich vom steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen.
Am 18. Dezember 2025 hat die Abgeordnetenkammer (Chambre des députés) den Gesetzentwurf zur Änderung bestimmter Rentensysteme verabschiedet.
Alle Anpassungen können auch auf der Website der CNAP eingesehen werden.
Der Gesamtbeitragssatz für die Altersvorsorge steigt von 24 % auf 25,5 %.
Diese Erhöhung verteilt sich auf drei Beitragszahler:
- Arbeitnehmer: 8,5 % (gegenüber zuvor 8 %).
- Arbeitgeber: 8,5 % (gegenüber zuvor 8 %).
- Staat: 8,5 % (gegenüber zuvor 8 %).
- Im Jahr 2026 (ab Juli): +1 Monat (481 Monate erforderlich).
- Im Jahr 2027: +2 Monate (482 Monate erforderlich).
- Im Jahr 2028: +4 Monate (484 Monate erforderlich).
- Im Jahr 2029: +6 Monate (486 Monate erforderlich).
- Im Jahr 2030 und danach: +8 Monate (488 Monate erforderlich)
Vorzeitige Pensionierungen mit 57 Jahren (basierend auf 40 Jahren Pflichtversicherung), Renten für Schicht- oder Nachtarbeit sowie Renten mit 65 Jahren sind von dieser Verlängerung nicht betroffen.
Einführung der gestaffelten Rente im allgemeinen Rentensystem: Damit kann ein Arbeitnehmer, der die Voraussetzungen für den Vorruhestand (60 Jahre) erfüllt, weiterhin in Teilzeit arbeiten und gleichzeitig einen Teil seiner Rente beziehen.
Bisher konnten nur Studienjahre zwischen dem 18. und 27. Lebensjahr als Zusatzzeiten angerechnet werden (bis zu einer Höchstgrenze von 9 Jahren). Diese Einschränkung entfällt nun, wodurch mehr Flexibilität für lange oder späte akademische Laufbahnen geschaffen wird.
Um Erwerbstätige zu ermutigen, bis zum Alter von 65 Jahren zu arbeiten, wird ein neuer Steuerfreibetrag namens „Abattement de Maintien dans la Vie Professionnelle” (AMVP) eingeführt.
- Er richtet sich an Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für den Vorruhestand erfüllen, sich aber dafür entscheiden, weiter zu arbeiten.
- Der Steuervorteil kann bis zu 9.000 € pro Jahr (750 € pro Monat) betragen, die vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können.
Die jährliche Obergrenze für die steuerliche Absetzbarkeit von individuellen Altersvorsorgeverträgen (Artikel 111bis LIR) wird deutlich angehoben. Sie steigt ab 2026 von 3.200 € auf 4.500 € pro Steuerzahler und Jahr, um einen größeren Anreiz für private Sparmaßnahmen zu schaffen.
Die genauen Modalitäten hängen von Ihrer Situation ab (Berufslaufbahn, Alter, Wohnsitzstatus/Grenzgängerstatus). Eine offizielle Schätzung erhalten Sie bei der CNAP.
Die Nationale Rentenversicherungskasse (CNAP) ist die für die Verwaltung der Renten in Luxemburg zuständige Einrichtung. Sie verwaltet die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten.
Die CNAP kümmert sich um:
- die Berechnung und Zahlung der Renten.
- die Prüfung der Anträge auf vorzeitige Altersrente.
- Entscheidungen in Verbindung mit der Beitragsdauer und des Wohnsitzlandes der Versicherten.
Das luxemburgische Rentensystem ermittelt den Betrag der Rente unter Berücksichtigung der Anzahl der Beitragsjahre und des Betrags der gezahlten Gehälter.
Die Nationale Rentenversicherungskasse (CNAP) bietet Ihnen ab dem Alter von 55 Jahren die Möglichkeit, eine Schätzung der Altersrente vorzunehmen.
Ferner haben Sie die Möglichkeit, unser Online-Rentensimulationstool zu testen.
Wie hoch ist die Mindestrente in Luxemburg ?
Der Betrag der Mindestrente lautet zum 1. Januar 2026 auf 2.376,62 EUR und kann den 5-fachen Betrag des Mindestbezugseinkommens nicht überschreiten. Dieser Betrag wird regelmäßig neubewertet, um die Entwicklung der Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen.
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Das gesetzliche Alter für den Eintritt in den Ruhestand liegt bei 65 Jahren. Diese Regel gilt für alle Arbeitnehmer und Selbstständige, die in Luxemburg einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Um hingegen eine von Luxemburg gezahlte Rente beanspruchen zu können, müssen Sie zumindest 120 Versicherungsmonate bei der Nationalen Rentenversicherungskasse (CNAP) nachweisen.
In Abhängigkeit von Ihrer Situation und Ihren Beitragsjahren ist es möglich, ab dem Alter von 57 Jahren oder 60 Jahren vorzeitig in den Ruhestand zu gehen.
In Luxemburg liegt das gesetzliche Rentenalter zwar bei 65 Jahren, doch kann man je nach Art und Dauer der Versicherungslaufbahn in zwei verschiedenen Altersfenstern eine vorzeitige Altersrente beziehen.
Rente mit 57 Jahren (lange Laufbahn)
- Beitragsvoraussetzung: Der Versicherte muss 480 Monate (40 Jahre) Pflichtversicherungszeiten nachweisen.
Diese Voraussetzung ist sehr streng, da sie Zusatzzeiten wie Studienjahre oder Kindererziehungsjahre („Babyjahre”) ausschließt. Diese Regelung wird von der in der neuen Reform von 2026 vorgesehenen Verlängerung der Erwerbsbiografie nicht beeinflusst.
Ruhestand mit 60 Jahren
- Aktuelle Beitragsvoraussetzung: Es müssen insgesamt 480 Monate (40 Jahre) Versicherung nachgewiesen werden.
- Zusammensetzung der Beiträge: Im Gegensatz zum Ruhestand mit 57 Jahren können diese 40 Jahre zusätzliche Zeiten (Studium, Babyjahre), Zeiten der Weiterversicherung, der freiwilligen Versicherung oder des rückwirkenden Erwerbs von Versicherungszeiten umfassen.
- Obligatorisches Minimum: Von diesen 480 Monaten muss der Versicherte mindestens 120 Monate (10 Jahre) Pflicht-, Weiter-, freiwillige oder rückwirkende Versicherungszeiten nachweisen.
Änderungen durch die Reform von 2026
Ab dem 1. Juli 2026 werden die Bedingungen für den Vorruhestand mit 60 Jahren schrittweise verschärft, indem die erforderliche Beitragsdauer verlängert wird:
- Im Jahr 2026 (ab Juli): 481 Monate erforderlich (+1 Monat).
- Im Jahr 2027: 482 Monate erforderlich (+2 Monate).
- Im Jahr 2028: 484 Monate erforderlich (+4 Monate).
- Im Jahr 2029: 486 Monate erforderlich (+6 Monate).
- Im Jahr 2030 und danach: 488 Monate erforderlich (+8 Monate).
Während der Dauer Ihrer vorzeitigen Rente und bis zum Alter von 65 Jahren können Sie unter bestimmten Bedingungen einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Ihr monatliches Einkommen darf ein Drittel des sozialen Mindestlohns nicht überschreiten, um eine Kürzung Ihrer Leistungen zu vermeiden. Bei Überschreitung dieser Obergrenze wird die Höhe Ihrer Rente entsprechend Ihrem neuen Einkommen angepasst.
Ja, Ihre Rente kann ins Ausland überwiesen werden. Um die kontinuierliche Zahlung und die Aktualisierung Ihrer Situation sicherzustellen, ist es jedoch erforderlich, bestimmten Anforderungen gerecht zu werden:
- Sie sind verpflichtet, die CNAP über die Änderung Ihres Aufenthaltsorts zu informieren.
- Die CNAP verlangt regelmäßig die Zusendung einer Lebensbescheinigung, um zu prüfen, ob Sie weiterhin einen Anspruch auf die Zahlung Ihrer Rente haben.
Um einen Rentenanspruch in Luxemburg geltend zu machen, ist es erforderlich, zumindest zehn Jahre lang Beiträge gezahlt zu haben, wobei die in Luxemburg und ggf. in anderen Ländern der Europäischen Union oder in Ländern, die einen Vertrag mit Luxemburg unterzeichnet haben, geleisteten Versicherungszeiten zusammengerechnet werden.
Im Fall einer Beitragszeit von weniger als zehn Jahren werden Ihre Beschäftigungszeiten in Luxemburg von den anderen betroffenen Ländern bei der Berechnung Ihrer Rentenansprüche berücksichtigt, ohne dass Ihnen in Luxemburg ein gesonderte Rente gezahlt wird.
Grenzarbeitnehmer haben dieselben Rentenansprüche wie luxemburgische Bürger. Die CNAP berücksichtigt für die Eröffnung des Rentenanspruchs alle Betragszeiten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Sie sind verpflichtet, Ihren Rentenantrag mehrere Monate vor dem gewünschten Eintrittsdatum des Ruhestands bei der Versorgungseinrichtung Ihres Wohnorts einzureichen. Ihre nationale Versorgungseinrichtung wird sich mit der CNAP in Luxemburg koordinieren.
Falls Sie in mehrerer Mitgliedsländern der Europäischen Union gearbeitet haben, erhalten Sie eine besondere Rente jedes Landes. Der Betrag dieser Rente und das Alter, ab dem sie beansprucht werden kann, werden in Ansehung der in jedem betreffenden Land geltenden Regeln berechnet.
Um Anspruch auf eine luxemburgische Rente zu haben, müssen Sie zumindest ein Jahr in Luxemburg Beiträge abgeführt haben und eine Beitragszeit von mindestens zehn Jahren (einschließlich der Zeiträume, die sie in anderen Ländern der Europäischen Union gearbeitet haben) nachweisen können.
Der Betrag der Rente wird nicht ausreichen, um Ihr Lebensniveau beizubehalten. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass das gegenwärtige Rentensystem in Luxemburg früher oder später reformiert wird. Aus diesem Grund ist eine Einkommensergänzung erforderlich, um die zu erwartenden Fehlbeträge auszugleichen. Wie im Ruhestand ein ausreichendes Einkommen sicherstellen?
Es ist möglich, mehrere Lösungen ins Auge zu fassen:
- Lebensversicherung in der Form eines Altersvorsorgevertrag: Die Lebensversicherung in der Form eines Altersvorsorgevertrag ist Teil der 3. Säule und er ermöglicht es Ihnen, ein Kapital oder eine Rente für den Ruhestand aufzubauen und dabei von Steuerabzügen zu profitieren.
- Lebensversicherung: Die Lebensversicherungsverträge bleiben langfristig ein gutes Instrument. Sie ermöglichen es nicht nur, eine Spareinlage für die Rente zu bilden und gleichermaßen seinen Nachlass vorzubereiten, sondern können unter bestimmten Bedingungen auch mit steuerlichen Vergünstigungen verbunden sein.
- Finanzanlagen: Sie können Anlagen auf den Finanzmärkten ins Auge fassen. Wenn Sie langfristig investieren, können Sie das hohe Renditepotenzial der Märkte, einen Kapitalisierungseffekt nutzen und diese Aktiva vor der Inflation schützen. Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Finanzberater, um mehr darüber zu erfahren.
- Mietimmobilien: Der Kauf einer oder mehrerer Immobilien, um regelmäßige Mieten einzunehmen, ist ebenfalls ein Mittel, um ergänzende Einkommen zu erzielen.
- Eigentümer seines Hauptwohnsitzes sein: Dies ist ein wertvoller Vorteil, um seinen Ruhestand vorzubereiten, da Sie damit nach der Tilgung Ihres Kredits Ihre monatlichen Aufwendungen verringern. Vorzugsweise sollten Sie bereits ausreichend Zeit vor der Rente Eigentümer werden, um den Kredit zum Zeitpunkt Ihrer Versetzung in den Ruhestand abgezahlt zu haben.
Die Vorbereitung seiner Rente in Luxemburg ist nicht nur eine Frage des Alters und der Beiträge. Es ist ebenso wichtig, seinen finanziellen Bedürfnissen vorzugreifen, seine sozialen Rechte zu kennen und geeignete Sparlösungen ins Auge zu fassen. Dabei ist es von wesentlicher Bedeutung, möglichst frühzeitig damit zu beginnen. Nehmen Sie sich die Zeit und halten Sie mit einem Finanzberater Ihres Vertrauens Rücksprache oder machen Sie sich mit unseren Sparlösungen vertraut, um Ihre Strategie zu optimieren und Ihren Ruhestand in aller Ruhe vorzubereiten.
Text ursprünglich veröffentlicht im Januar 202 und aktualisiert im Januar 2026
Ja, wenn Sie in Luxemburg gearbeitet haben, haben Sie Anspruch auf eine luxemburgische Rente, auch wenn Sie im Ausland wohnen. Wenn Sie Ihre gesamte berufliche Laufbahn im Großherzogtum verbracht haben, wird Ihre Rente vollständig von Luxemburg gezahlt. Bei einer gemischten beruflichen Laufbahn zahlt Luxemburg den Anteil, der den auf seinem Hoheitsgebiet gearbeiteten Zeiten entspricht.
Grundsätzlich müssen Sie Ihren Antrag bei der Rentenstelle Ihres Wohnsitzlandes einreichen. Diese Stelle koordiniert dann den Antrag mit den anderen Ländern, in denen Sie gearbeitet haben. Ausnahme: Wenn Sie nie in Ihrem Wohnsitzland gearbeitet haben, müssen Sie Ihren Antrag in dem Land einreichen, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben.
Sie müssen mindestens ein Jahr (12 Monate) in Luxemburg Beiträge gezahlt haben. Um einen Rentenanspruch zu erwerben, müssen Sie außerdem insgesamt 10 Jahre (120 Monate) Versicherungszeit nachweisen, wobei Ihre Beschäftigungszeiten in der gesamten Europäischen Union, im EWR oder in der Schweiz zusammengerechnet werden (Grundsatz der Zusammenrechnung).
Das gesetzliche Rentenalter liegt bei 65 Jahren. Es ist jedoch möglich, bereits ab 57 Jahren (bei 40 Jahren Pflichtversicherung) oder ab 60 Jahren (bei 40 Jahren Versicherung einschließlich Zusatzzeiten wie Studium) in den Vorruhestand zu gehen.
Das gesetzliche Rentenalter von 65 Jahren bleibt unverändert. Für den Vorruhestand mit 60 Jahren wird jedoch die erforderliche Beschäftigungsdauer (derzeit 40 Jahre) ab dem 1. Juli 2026 schrittweise verlängert. Sie wird bis 2030 von 480 Monaten auf 488 Monate erhöht (+1 Monat im Jahr 2026, +2 im Jahr 2027, +4 im Jahr 2028, +6 im Jahr 2029 und +8 im Jahr 2030). Der Eintritt in den Ruhestand mit 57 oder 65 Jahren ist von dieser Verlängerung nicht betroffen.
Sie können ab dem 55. Lebensjahr direkt auf der Website der CNAP (www.cnap.lu) eine Simulation Ihrer gesetzlichen Rentenansprüche beantragen. Darüber hinaus erhalten Versicherte jedes Jahr einen luxemburgischen Rentenversicherungsauszug, wenn sie im Vorjahr versichert waren.
Ja, jeder Staat, in dem Sie mindestens ein Jahr gearbeitet haben, zahlt Ihnen eine Rente, die proportional zur Dauer Ihrer Tätigkeit in diesem Staat ist. Sie erhalten also mehrere Teilrenten, die Ihrer gemischten Berufslaufbahn entsprechen
Ja, ab dem 1. Januar 2026 wird der jährliche Steuerfreibetrag für die individuelle Altersvorsorge von 3.200 € auf 4.500 € pro Steuerzahler angehoben. Grenzgänger können davon profitieren, sofern sie in Luxemburg eine Steuererklärung abgeben. Selbstständige Nichtansässige müssen ebenfalls die steuerliche Gleichstellung mit Ansässigen beantragen.