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Sparen und Rente

Was ist der Artikel 111bis und welche Vorteile ergeben sich daraus?

Zusammenfassung und Inhaltsverzeichnis des Artikels
Zusammenfassung

In Luxemburg ermöglichen individuelle Altersvorsorgeeinsparungen gemäß Artikel 111 bis des Einkommensteuergesetzes (LIR) die Bereitstellung eines Pensionszuschlags und profitieren von einem sofortigen steuerlichen Vorteil. Dieses System ist die dritte Säule des luxemburgischen Rentensystems, neben dem gesetzlichen Rentensystem (cnap) und ergänzenden Unternehmenssystemen.

Ein 111 bis-Pensionssparvertrag erlaubt es, die gezahlten Prämien steuerlich bis zur jährlichen Obergrenze von 4.500 € pro Steuerzahler abzuziehen (seit dem 1. Januar 2026 erhöhte Obergrenze). Dieser Abzug gilt sowohl für Einwohner Luxemburgs als auch für grenzüberschreitende Arbeitnehmer, die in Luxemburg steuerpflichtig sind.

Der Vertrag besteht in Form einer Lebensversicherung für Altersvorsorgen, mit flexiblen Zahlungen (monatlich oder jährlich) und an das Risikoprofil angepassten Anlageoptionen, einschließlich sicherer Fahrzeuge oder auf den Finanzmärkten investierter Fahrzeuge. Die gezahlten Beträge werden am Eingang nicht besteuert.

Die Vorteile eines 111-bis-Vertrags sind im Alter von 60 bis 75 Jahren in Form einer Einmalzahlung oder Rentenversicherung verfügbar, mit einem regulierten und in der Regel vorteilhaften Steuerrahmen bei Fälligkeit. Ziel ist es, die öffentliche Rente im Kontext von Rentenreformen und steigendem Druck auf das Rechtssystem zu ergänzen.

In der Praxis ist 111 bis Rentensparen ein zentrales Instrument der Altersvorsorgeplanung in Luxemburg, das Steuervorteile, Flexibilität und langfristige Sichtbarkeit vereint – besonders relevant für Berufstätige, die mit einem Einkommensrückgang im Ruhestand rechnen möchten.

Was ist Artikel 111bis LIR?

Artikel 111bis LIR, der 1991 in die luxemburgische Gesetzgebung eingeführt wurde, bildet einen Rahmen für die Steuervorteile, die mit dem Rentensparen verbunden sind. Er ermöglicht es Steuerpflichtigen, unabhängig von ihrem Alter oder ihrer familiären Situation bis zu 4.500 € pro Jahr von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen.

Diese Bestimmung gilt für in Luxemburg ansässige Personen und steuerlich gleichgestellte Grenzgänger (d. h. Personen, die in Luxemburg eine Steuererklärung abgeben).

Artikel 111bis LIR ist Teil einer umfassenden Strategie zur Förderung des langfristigen Sparens und zur Ergänzung des staatlichen Rentensystems.

Rentenreform 2026

Die Hauptpunkte der im Dezember 2025 für das Jahr 2026 verabschiedeten Rentenreform:

  • Beiträge: Erhöhung des Gesamtsatzes von 24 % auf 25,5 %
  • Phasenhafter Ruhestand: Neue Option für einen reibungsloseren Übergang in den Ruhestand
  • Ruhestand mit 60: Verlängerung der Beitragsfrist (von 481 Monaten auf 488 Monate)
  • Studien  : flexiblere Berechnung der Ausbildungszeiten nach dem 18. Lebensjahr
  • Savings 111bis: neue Steuerabzugsobergrenze von 4.500 € pro Jahr.
Was ist ein Altersvorsorgevertrag?

Der Altersversicherungsvertrag ist ein Lebensversicherungsvertrag, der Artikel 111Bis LIR unterliegt und Teil der dritten Säule des luxemburgischen Rentensystems ist.

Dieser Vertrag ermöglicht es Ihnen, ein zusätzliches Nest-Ei-Konto zu schaffen, das bei der Pensionierung zahlbar ist. Um von Steuerabzügen zu profitieren, muss der Vertrag bestimmte Bedingungen erfüllen (nicht vollständige Liste):

  • Obligatorische Mindestdauer von 10 Jahren, um von Steuerabzügen zu profitieren.
  • Das maximale Abonnementalter wurde zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bei 65 Jahren festgelegt.
  • Kostenlose Zahlungen sind ohne jegliche Regelmäßigkeit oder Mindestbetrag erlaubt.
  • Leistungen können nur zwischen 60 und 75 Jahren in Form einer Einmalzahlung oder Rentenversicherung zurückgezahlt werden.
  • Eine vorzeitige Rückzahlung ist außer in Ausnahmefällen wie schwerer Behinderung oder Tod des Versicherungsnehmers verboten.

Die in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlten Prämien sind in der Steuererklärung in Luxemburg unter der Rubrik „Sonderausgaben” bis zu einem Höchstbetrag von 4.500 € pro Jahr und Steuerzahler steuerlich absetzbar.

Wenn es darum geht, Ihre angesammelten Ersparnisse wiederherzustellen, profitieren Sie von flexiblen Konditionen und vorteilhaften Besteuerungen:

  • Das erhaltene Kapital wird mit 50 % des Standardsatzes besteuert
  • Die Lebensrente ist nur für die Hälfte ihres Betrags steuerpflichtig

Wichtig zu bedenken: Diese Steuer gilt für Steueransässige Luxemburgs. Ihre Steuersituation zum Zeitpunkt der Zahlung bestimmt die tatsächliche steuerliche Behandlung. Mehrere Faktoren beeinflussen die Endberechnung:

  • Ihr Wohnsitzland zum Zeitpunkt der Auszahlung
  • Dein sonstiges Einkommen für das Jahr
  • Ihre anfallende Steuerklasse

Für eine genaue Schätzung, die auf Ihre Situation zugeschnitten ist, empfehlen wir Ihnen, einen Steuerspezialisten oder Ihren Makler zu konsultieren.

Welche Abzüge für Altersvorsorge gibt es seit der Steuerreform durch die 111bis?

Die Reform von 2026 hat die Attraktivität von Altersversicherungsverträgen weiter verbessert. Nun kann jeder Steuerzahler unabhängig von seiner persönlichen Situation bis zu 4.500 Euro pro Jahr von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Diese Maßnahme gilt für in Luxemburg ansässige Personen und für Grenzgänger, die im Großherzogtum eine Steuererklärung abgeben.

Die Vorteile beschränken sich nicht auf den Steuerabzug. Diese Verträge bieten eine hohe Flexibilität :

  • Wahl zwischen monatlichen oder jährlichen Zahlungen.
  • Möglichkeit, zusätzliche Einzahlungen zu leisten.
  • Verschiedene Anlagemöglichkeiten, vom Garantiezins bis zu Investmentfonds.

Bei Fälligkeit zwischen 60 und 75 Jahren kann das gebildete Kapital je nach Präferenz des Unterzeichners in Form einer Rente oder eines Kapitals ausgezahlt werden.

Warum sollte man für den Ruhestand vorsorgen?

In Luxemburg ist das Rentensystem auf drei Säulen aufgebaut :

  • Säule 1: verpflichtend und durch Sozialbeiträge finanziert;
  • Säule 2: Rentensystem, das auf Initiative eines oder mehrerer Arbeitgeber für dessen bzw. deren Arbeitnehmer eingerichtet wird;
  • Säule 3: auf freiwilliger Basis durch Prämien finanziert, die auf Initiative einer Person in einen Lebensversicherungsvertrag eingezahlt werden.

Verträge, die auf Grundlage der Artikel 111 LIR und Artikel 111bis LIR geschlossen werden, fallen unter diese dritte Säule und können von Steuerabzügen profitieren.

Es ist heute allgemein bekannt, dass sich eine Person nicht mehr ausschließlich auf die 1. Säule stützen kann, die in den kommenden Jahren verschiedenen Reformen unterzogen werden könnte. Es besteht also Gefahr, dass die eigene Rente gekürzt wird. Die Notwendigkeit, zusätzliches Rentenkapital aufzubauen, wird daher immer zwingender.

iPension.lu, das erste Tool, mit dem Sie Ihre luxemburgische gesetzliche Rente berechnen können

Der „Pension Plan“ der Baloise

Der Pension Plan ist der Altersvorsorgevertrag der Baloise in Luxembourg, mit dem Sie für Ihren Ruhestand sparen können und dabei jedes Jahr den maximalen Steuerabzug nach Artikel 111bis erhalten.

Mit dem Pension Plan können Sie schon ab EUR 50,– monatlich für Ihren Ruhestand vorsorgen. Schließlich handelt es sich beim Pension Plan um einen flexiblen Altersvorsorgevertrag, der mit Monatsprämien oder Jahresprämien abgeschlossen werden kann. Es ist auch jederzeit möglich, zusätzliche Einzahlungen zu leisten.

Je nach Ihrer Risikobereitschaft ermöglicht Ihnen der Pension Plan, in einen Teilfonds mit garantiertem Zinssatz oder in Investmentfonds zu investieren. 

Die im Rahmen des Pension Plan eingezahlten Leistungen können im Alter zwischen 60 und 75 Jahren abgerufen werden, und die Prämien unterliegen keiner Besteuerung, sondern sind bis zu EUR 4.500,– steuerlich absetzbar.


Die durch den Pension Plan möglichen Abzüge können auch von Grenzgängern in Anspruch genommen werden, sobald sie in Luxemburg eine Steuererklärung abgeben. 

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Ergänzend: Der Arbeitgeber-Pensionsplan

Ein Arbeitgeber-Pensionsplan stellt eine kollektive Altersvorsorge dar, die von einem Unternehmen für seine Beschäftigten eingerichtet wird. Dieser Zusatzplan bietet Vorteile sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer.

Das Unternehmen profitiert von einer günstigen Besteuerung seiner Beiträge und steigert gleichzeitig die Attraktivität seiner Vergütungspakete.

Wenn der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter einen Pensionsplan eingerichtet hat, kann auch der Arbeitnehmer einen Beitrag von bis zu 1200 Euro pro Jahr leisten. Und auch dieser persönliche Beitrag ist bei der Steuererklärung abzugsfähig.

Artikel wurde ursprünglich im November 2021 veröffentlicht und im November 2024 aktualisiert.

Häufig gestellte Fragen
Wer kann von den steuerlichen Abzügen im Zusammenhang mit Artikel 111bis profitieren?

Steuerpflichtige, die ihre Steuern in Luxemburg angeben, können von Steuerabzügen nach Artikel 111bis profitieren. Diese Bestimmung gilt für luxemburgische Einwohner und grenzüberschreitende Arbeitnehmer, die steuerlich als solche behandelt werden und eine Erklärung im Großfürstentum einreichen. Die Selbstbehaltsobergrenze beträgt 4.500 € pro Jahr und Steuerzahler.

 

Wie hoch ist der maximale Selbstbehalt?

Die Steuerabzugsgrenze für einen Pensionsplan (Artikel 111bis L.I.R.) wurde seit dem 1. Januar 2026 auf 4.500 € pro Jahr und Steuerpflichtigen erhöht, verglichen mit zuvor 3.200 €. Diese Erhöhung gilt für Luxemburger und grenzüberschreitende Arbeitnehmer, die steuerlich als solche behandelt werden und ihre Steuererklärungen in Luxemburg einreichen.

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