MyBaloise Link öffnet in einem neuen Tab Abmelden
Mobilität Was passiert beim Wechsel Ihres Fahrzeugs mit Ihrer Fahrzeugversicherung?
25. Januar 2023
Das Autofestival nähert sich und Sie planen, ein neues Auto zu kaufen. Was wird aus Ihrem aktuellen Fahrzeug und wie handhaben Sie den Versicherungswechsel?
Was wird aus Ihrem alten Fahrzeug?

Sie haben ein neues Auto ausgesucht. Was nun mit dem alten Fahrzeug tun? Ihnen stehen unterschiedliche Lösungen zur Auswahl: 

  • Sie haben Ihr neues Fahrzeug bei einem Vertragshändler während des Autofestivals gekauft? Informieren Sie sich umfassend, denn häufig machen die Werkstätten Angebote, Ihr altes Fahrzeug in Zahlung zu nehmen. Eine einfache und schnelle Lösung! Die Werkstatt kümmert sich im Allgemeinen um alle behördlichen Formalitäten. Der Übernahmepreis wird vom Kaufpreis für Ihr neues Fahrzeug abgezogen. Sie brauchen nur noch Ihren Gebrauchtwagen abzustellen, sobald Sie Ihr neues Fahrzeug abholen.
  • Sie beabsichtigen den Verkauf Ihres Gebrauchtwagens an eine Privatperson? In diesem Fall müssen Sie den Preis des Fahrzeugs veranschlagen, eine Anzeige veröffentlichen, Besuche organisieren und den Verkauf formalisieren. Entsprechende Empfehlungen für den Verkauf Ihres Gebrauchtwagens finden Sie in unserem Artikel.


 

Aktualisieren Sie Ihre Versicherung

Im Rahmen einer Fahrzeugversicherung ist nur die Kfz-Haftpflichtversicherung obligatorisch, die allerdings nur Schäden an Dritten abdeckt. Um Schäden an Ihrem Fahrzeug oder Schäden an Fahrer und Mitfahrern zu decken, müssen Sie eine Autoversicherung abschließen. 

Kauf eines Neuwagens

Beim Kauf eines Fahrzeugs bei einem Vertragshändler kümmert sich dieser für Sie um den Großteil der behördlichen Schritte, zu denen auch die Zulassung und die Versicherung gehören. 

In der Praxis erfragt der Vertragshändler zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs den Namen Ihres Versicherers, dem er einen Antrag zusendet, um eine Versicherungsbescheinigung (früher „grüne Versicherungskarte“ genannt) zu erhalten, damit Sie mit dem Fahrzeug fahren können, sobald Sie es abholen.

Sie sind folglich bei der Abholung Ihres Neuwagens verpflichtet, sich an Ihren Versicherungsvermittler zu wenden, um:

  • Ihren alten Vertrag zu kündigen.
  • Ihren neuen Vertrag zu unterzeichnen. Die Ihrem Vertragshändler zum Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeugs zugesandte Bescheinigung ist vorübergehend, und Ihnen wird eine Frist von 30 Tagen eingeräumt, um den Vertrag zu unterzeichnen. Vergessen Sie nicht, Ihren Vertrag zu prüfen, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz Ihrem Bedarf und Ihrem neuen Fahrzeug entspricht: 
    • Benötigen Sie eine Vollkaskoversicherung, da es sich um einen Neuwagen handelt? 
    • Haben Sie an einen umfassenden Versicherungsschutz wie zum Beispiel eine Fahrerunfallversicherung gedacht?
    • Möchten Sie eine Totalschadenversicherung für den Fall des vollständigen Verlusts des Fahrzeugs, mit der dasselbe binnen 36 Monaten entsprechend dem Neuwert versichert wird?
       
Kauf und Verkauf zwischen Privatpersonen

Verkaufen oder kaufen Sie ein Fahrzeug zwischen Privatpersonen, sind Sie verpflichtet, die Formalitäten für die Zulassung des Fahrzeugs bei der SNCA selbst zu erledigen. Ferner sind Sie verpflichtet, sich mit Ihrem Versicherungsvermittler in Verbindung zu setzen, um das Fahrzeug versichern zu lassen und eine Versicherungsbescheinigung zu erhalten, die Sie für die Formalitäten bei der SNCA zwingend benötigen. 

Es empfiehlt sich folglich, einen Termin mit Ihrem Vermittler zu vereinbaren und über den geeignetsten Versicherungsvertrag für Ihren Neuwagen und Ihren Bedarf zu diskutieren. 

Es empfiehlt sich folglich, einen Termin mit Ihrem Vermittler zu vereinbaren und über den geeignetsten Versicherungsvertrag für Ihren Neuwagen und Ihren Bedarf zu diskutieren.

Ich simuliere den Tarif meiner Autoversicherung

Jetzt mehr erfahren