Praktischer Leitfaden: In wenigen einfachen Schritten ein Auto in Luxemburg zulassen
Die Zulassung ist in folgenden Fällen obligatorisch:
- Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens in Luxemburg
- Einfuhr eines Fahrzeugs aus einem EU- oder Nicht-EU-Land
- Niederlassung in Luxemburg mit einem bereits im Ausland zugelassenen Fahrzeug
Sie verfügen über eine Frist von sechs Monaten ab Ihrer Niederlassung im Großherzogtum, um Ihr ausländisches Auto mit luxemburgischen Kennzeichen zuzulassen.
Der erste Schritt besteht darin, eine Zulassungsnummer zu erhalten. Sie können diese Reservierung online über MyGuichet.lu in Ihrem persönlichen Bereich oder per E-Mail an die Adresse nplaques@snca.lu vornehmen.
Sie haben die Wahl zwischen:
- einer Standardnummer aus der laufenden Serie (kostenlos)
- einer personalisierten Nummer (200 € Gebühr bei erstmaliger Nutzung, 24 € bei Wiederverwendung einer bereits auf Ihren Namen reservierten Nummer)
Mit dem Assistenten auf MyGuichet.lu können Sie die Verfügbarkeit der gewünschten Nummer prüfen.
2: Eine Kfz-Versicherung abschließen
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für das Fahren in Luxemburg vorgeschrieben. Wenden Sie sich an einen Versicherer Ihrer Wahl, um eine Kfz-Versicherung abzuschließen. Ohne Versicherung dürfen Sie nicht fahren. Sie erhalten eine gültige Versicherungsbescheinigung, die Sie für die Zulassung Ihres Fahrzeugs benötigen (siehe unseren vollständigen Artikel zum Leitfaden für Kfz-Versicherungen in Luxemburg).
3: Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente
Hier sind die Dokumente, die Sie zur Erstellung Ihres Dossiers vorlegen müssen:
- Das Formular „Antrag auf Erhalt einer Zulassungsbescheinigung“ (Formular zum Ausfüllen auf der Website der SNCA)
- Den Eigentumsnachweis des Fahrzeugs: Kaufrechnung oder Kaufvertrag
- Die Zahlung der Verwaltungsgebühren
- Eine gültige Versicherungsbescheinigung
- Die gültige TÜV-Prüfbescheinigung (für Gebrauchtfahrzeuge)
- Den Original-Fahrzeugschein (bzw. ausländischen Zulassungsschein für importierte Fahrzeuge) für Gebrauchtfahrzeuge
- Eine Kopie eines gültigen Ausweises
- Nachweis des Wohnsitzes in Luxemburg (aktuelle Wohnsitzbescheinigung)
- Die Zollbescheinigung oder Vignette 705 (für Fahrzeuge, die nach Luxemburg in die Europäische Union importiert werden)
- Die europäische Konformitätsbescheinigung des Fahrzeugs (wenn es nach dem 1. Februar 2016 zum ersten Mal zugelassen wurde)
Für Gebrauchtfahrzeugen: Fügen Sie die vom Verkäufer unterzeichnete Abtretungserklärung hinzu.
4: Die Steuermarke bezahlen
Bevor Sie Ihr Dossier einreichen, müssen Sie die Steuermarke zum Preis von 50 Euro kaufen. Sie haben dafür mehrere Möglichkeiten
- Bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung
- Bei der SNCA (für 3 Euro mehr)
- Per Überweisung auf das BCEE-Konto
- Beim ACL (Automobilclub Luxemburg) kostenlos für Mitglieder
5: Antrag bei der SNCA einreichen
Sie müssen dann Ihren Zulassungsantrag bei der SNCA einreichen. Folgende Möglichkeiten:
- Persönlich (Sandweiler, Esch-sur-Alzette, Fridhaff) - Sie müssen vorab einen Termin auf deren Website vereinbaren
- Per Einschreiben
6: Den Fahrzeugschein entgegennehmen und die Schilder anbringen lassen
Sie haben die Zulassungsbescheinigung für Ihr Fahrzeug erhalten, Sie können zu einem zugelassenen Hersteller gehen, um Ihre Schilder herstellen zu lassen.
Achtung: Der luxemburgische Fahrzeugschein besteht aus 2 Teilen.
- Teil 1 - Der graue Teil ist während der Fahrt im Fahrzeug aufzubewahren
- Teil 2 - Der gelbe Teil ist vorzugsweise außerhalb des Fahrzeugs an einem sicheren Ort aufzubewahren
Wenn Sie einen Neuwagen bei einem luxemburgischen Autohändler kaufen, kann dieser die Zulassung oft für Sie übernehmen. Zu den vorzulegenden Unterlagen gehören:
- Die Kaufrechnung
- Die Konformitätsbescheinigung (COC), die vom Hersteller für jedes erstmals zugelassene Fahrzeug ausgestellt wird
- Eine gültige Versicherungsbescheinigung
Zulassung eines Gebrauchtwagens
Im Falle eines in Luxemburg gekauften Gebrauchtwagens:
- Stellen Sie sicher, dass das Fahrzeug die technische Kontrolle bestanden hat
- Bringen Sie die alte Zulassungsbescheinigung mit
- Besorgen Sie sich einen Verkaufsnachweis (Vertrag oder Rechnung)
- Fordern Sie vom Verkäufer eine Abtretungserklärung
Zulassung eines ausländischen PKWs: Zollabfertigung und Vignette 705
Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland importieren, müssen Sie:
- Eine TÜV-Prüfung in Luxemburg durchführen lassen
- Überprüfen, ob das Fahrzeug nach den örtlichen Normen homologiert ist
- Die Vignette 705 nach der Zollabfertigung bei der Zoll- und Verbrauchsteuerbehörde beantragen
- Eine Zollabfertigungsbescheinigung vorlegen (wenn außerhalb der EU)
- Die Mehrwertsteuer in Luxemburg bezahlen (bei Neuwagen aus der EU)
Der Gesamtpreis hängt von Ihrer Situation ab.
| Ausgaben | Ungefährer Betrag |
|---|---|
| Verwaltungsgebühren | 50 € |
| Anfertigung der Kennzeichen | Etwa 40 bis 50 € für 2 Platten |
| TÜV-Prüfung (Auto) | 67,50 € |
| Personalisierte Kennzeichen (optional) | 200 € |
Unabhängig davon, ob Sie eine natürliche oder juristische Person sind, bleibt die Zulassung eines Fahrzeugs in Luxemburg so lange gültig, wie Sie Eigentümer sind. Eine regelmäßige Verlängerung des Fahrzeugscheins ist nicht erforderlich.
Wichtige zu beachtende Punkte
- Das Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung behalten ihre Gültigkeit auf unbestimmte Zeit.
- Vor jeder Zulassung muss eine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden.
- Bewahren Sie Teil 1 der Zulassungsbescheinigung während der Fahrt stets im Fahrzeug auf.
- Bei einer Adressänderung in Luxemburg müssen Sie Ihre Zulassungsbescheinigung innerhalb eines Monats aktualisieren.
- Sie können einen Dritten schriftlich bevollmächtigen, die Formalitäten zur Erneuerung der technischen Überprüfung oder zur Aktualisierung Ihrer Zulassungsbescheinigung zu erledigen.
- Die TÜV-Kontrolle muss periodisch erneuert werden:
- Alle 4 Jahre bei Neuwagen
- Alle 2 Jahre für Fahrzeuge, die älter als 4 Jahre sind
- Jährlich für Fahrzeuge, die älter als 6 Jahre sind
Dieser Artikel wurde ursprünglich im August 2025 veröffentlicht und im August 2026 aktualisiert.
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Die Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr bearbeitet Ihren Zulassungsantrag innerhalb von 1-2 Werktagen nach Eingang eines vollständigen Dossiers. Sobald Sie die Seriennummer erhalten haben, können Sie Ihre Kennzeichen bei einem autorisierten Hersteller herstellen lassen.
Der erste Schritt Ihrer Registrierung kann vollständig online auf MyGuichet.lu oder per Post erfolgen. Sie können Ihre Seriennummer reservieren und Ihren Antrag auf Erhalt der Zulassungsbescheinigung zusammen mit den erforderlichen Wohnsitznachweisen einreichen. Sobald der Antrag validiert ist, erfordert nur die Anfertigung der Kennzeichen einen Besuch bei einem im Großherzogtum zugelassenen Hersteller.
Der Antrag auf Erhalt einer Zulassungsbescheinigung für ein importiertes Fahrzeug erfordert die europäische Übereinstimmungsbescheinigung, die alte vollständige Zulassungsbescheinigung, einen in Luxemburg gültigen Versicherungsnachweis und die von der Zollverwaltung ausgestellte Vignette 705. Ein Nachweis des Wohnsitzes im Großherzogtum, der weniger als 3 Monate alt ist, wird ebenfalls verlangt.
Um eine personalisierte Kennzeichennummer in Luxemburg zu erhalten, können Sie Ihren Antrag online auf MyGuichet.lu oder per E-Mail an nplaques@snca.lu stellen. Es stehen drei Formate zur Verfügung: zwei Buchstaben mit vier Ziffern, fünf Ziffern oder vier Ziffern (für die meistgesuchten). Eine Steuermarke im Wert von 200 Euro ist bei der ersten Reservierung erforderlich und dann 24 Euro für eine Wiederverwendung derselben Nummer.
Um ein Duplikat Ihrer verlorenen Zulassungsbescheinigung zu erhalten, senden Sie Ihren Antrag auf eine Neuausstellung an die Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr, entweder online über MyGuichet.lu oder auf den Websites der SNCA. Wenn Sie Eigentümer des Fahrzeugs sind, können Sie beide Teile der Bescheinigung erhalten. Der Nutzer/die Nutzerin kann nur den grauen Teil bekommen. Vergessen Sie nicht, Ihrem Antrag eine Kopie Ihres Ausweises beizufügen.
Ja, aber nur vorübergehend. Die gesetzliche Frist beträgt für Einwohner grundsätzlich sechs Monate. Um ein importiertes Auto zurückzuführen, kann man bei den zuständigen Behörden Durchgangs- oder Ausfuhrkennzeichen beantragen.
Ja, aber nur vorübergehend.
Mit einem ausländischen Kennzeichen ist die gesetzliche Frist begrenzt (grundsätzlich 6 Monate für einen Einwohner, wird aber oft kontrolliert).
Um ein importiertes Auto zurückzubringen, kann man Transit-/Exportkennzeichen beantragen.
- Aus der EU: Vorlage der europäischen Konformitätsbescheinigung und des Nachweises über die Entrichtung der Mehrwertsteuer (bei Neufahrzeugen).
- Aus einem Land außerhalb der EU: Zollabfertigungsbescheinigung, obligatorische luxemburgische technische Prüfung sowie Entrichtung der Zollgebühren und der Mehrwertsteuer.