Die Zulassung ist in folgenden Fällen obligatorisch:
- Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens in Luxemburg
- Einfuhr eines Fahrzeugs aus einem EU- oder Nicht-EU-Land
- Niederlassung in Luxemburg mit einem bereits im Ausland zugelassenen Fahrzeug
Sie verfügen über eine Frist von sechs Monaten ab Ihrer Niederlassung im Großherzogtum, um Ihr ausländisches Auto mit luxemburgischen Kennzeichen zuzulassen.
1: Ein Kennzeichen von der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr SNCA erhalten
So können Sie Ihre Kennzeichen anfordern:
- Online über MyGuichet.lu
- Per E-Mail bei der SNCA
Sie können wählen zwischen:
- Einer Standard-Kennzeichennummer (kostenlos)
- Einer personalisierten Kennzeichennummer (200 Gebühr)
2: Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente
Hier sind die Dokumente, die Sie zur Erstellung Ihres Dossiers vorlegen müssen:
- Das Formular „Antrag auf Erhalt einer Zulassungsbescheinigung“ (Formular zum Ausfüllen auf der Website der SNCA)
- Den Eigentumsnachweis des Fahrzeugs: Kaufrechnung oder Kaufvertrag
- Die Zahlung der Verwaltungsgebühren
- Eine gültige Versicherungsbescheinigung, die von einer in Luxemburg zugelassenen Versicherungsgesellschaft ausgestellt wurde (siehe unseren vollständigen Artikel über den Leitfaden zur Kfz-Versicherung in Luxemburg)
- Die gültige TÜV-Prüfbescheinigung (für Gebrauchtfahrzeuge)
- Den Original-Fahrzeugschein (bzw. ausländischen Zulassungsschein für importierte Fahrzeuge) für Gebrauchtfahrzeuge
- Eine Kopie eines gültigen Ausweises
- Nachweis des Wohnsitzes in Luxemburg (aktuelle Wohnsitzbescheinigung)
- Die Zollbescheinigung oder Vignette 705 (für Fahrzeuge, die nach Luxemburg in die Europäische Union importiert werden)
- Die europäische Konformitätsbescheinigung des Fahrzeugs (wenn es nach dem 1. Februar 2016 zum ersten Mal zugelassen wurde)
Für Gebrauchtfahrzeugen: Fügen Sie die vom Verkäufer unterzeichnete Abtretungserklärung hinzu.
3: Die Steuermarke bezahlen
Bevor Sie Ihr Dossier einreichen, müssen Sie die Steuermarke zum Preis von 50 Euro kaufen. Sie haben dafür mehrere Möglichkeiten
- Bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung
- Bei der SNCA (für 3 Euro mehr)
- Per Überweisung auf das BCEE-Konto
- Beim ACL (Automobilclub Luxemburg) kostenlos für Mitglieder
4: Antrag bei der SNCA einreichen
Sie müssen dann Ihren Zulassungsantrag bei der SNCA einreichen. Folgende Möglichkeiten:
- Persönlich (Sandweiler, Esch-sur-Alzette, Fridhaff) - Sie müssen vorab einen Termin auf deren Website vereinbaren
- Per Einschreiben
5: Den Fahrzeugschein entgegennehmen und die Schilder anbringen lassen
Sie haben die Zulassungsbescheinigung für Ihr Fahrzeug erhalten, Sie können zu einem zugelassenen Hersteller gehen, um Ihre Schilder herstellen zu lassen.
Achtung: Der luxemburgische Fahrzeugschein besteht aus 2 Teilen.
- Teil 1 - Der graue Teil ist während der Fahrt im Fahrzeug aufzubewahren
- Teil 2 - Der gelbe Teil ist vorzugsweise außerhalb des Fahrzeugs an einem sicheren Ort aufzubewahren
Wenn Sie ein neues Auto bei einem luxemburgischen Händler kaufen, kann dieser oftmals die Zulassung für Sie erledigen. Sie müssen ihm nur Folgendes aushändigen:
- Die Einkaufsrechnung
- Die Konformitätsbescheinigung (COC)
- Einen gültigen Versicherungsnachweis
Das macht das Verfahren schnell und einfach.
Zulassung eines Gebrauchtwagens
Im Falle eines in Luxemburg gekauften Gebrauchtwagens:
- Stellen Sie sicher, dass das Fahrzeug die technische Kontrolle bestanden hat
- Bringen Sie die alte Zulassungsbescheinigung mit
- Besorgen Sie sich einen Verkaufsnachweis (Vertrag oder Rechnung)
- Fordern Sie vom Verkäufer eine Abtretungserklärung
Zulassung eines ausländischen Autos
Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland importieren, müssen Sie:
- Eine TÜV-Prüfung in Luxemburg durchführen lassen
- Überprüfen, ob das Fahrzeug nach den örtlichen Normen homologiert ist
- Eine Zollabfertigungsbescheinigung vorlegen (wenn außerhalb der EU)
- Die Mehrwertsteuer in Luxemburg bezahlen (bei Neuwagen aus der EU)
Ausgaben | Ungefährer Betrag |
---|---|
Verwaltungsgebühren | 50 € |
Anfertigung der Kennzeichen | Environ 40 à 50€ pour 2 plaques |
TÜV-Prüfung (Auto) | 67,50 € |
Personalisierte Kennzeichen (optional) | 200 € |
Die Zulassung eines Fahrzeugs in Luxemburg ist gültig, solange Sie Eigentümer des Fahrzeugs bleiben. Es ist keine periodische Erneuerung des Fahrzeugscheins erforderlich.
Wichtige zu beachtende Punkte
- Die Kfz-Versicherung ist vor der Zulassung obligatorisch
- Bewahren Sie beim Fahren immer Teil 1 der Zulassungsbescheinigung im Fahrzeug auf
- Im Falle einer Anschriftenänderung in Luxemburg, aktualisieren Sie Ihren Fahrzeugschein innerhalb eines Monats
- Die TÜV-Kontrolle muss periodisch erneuert werden:
- Alle 4 Jahre bei Neuwagen
- Alle 2 Jahre für Fahrzeuge, die älter als 4 Jahre sind
- Jährlich für Fahrzeuge, die älter als 6 Jahre sind
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Die Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr bearbeitet Ihren Zulassungsantrag innerhalb von 1-2 Werktagen nach Eingang eines vollständigen Dossiers. Sobald Sie die Seriennummer erhalten haben, können Sie Ihre Kennzeichen bei einem autorisierten Hersteller herstellen lassen.
Der erste Schritt Ihrer Registrierung kann vollständig online auf MyGuichet.lu oder per Post erfolgen. Sie können Ihre Seriennummer reservieren und Ihren Antrag auf Erhalt der Zulassungsbescheinigung zusammen mit den erforderlichen Wohnsitznachweisen einreichen. Sobald der Antrag validiert ist, erfordert nur die Anfertigung der Kennzeichen einen Besuch bei einem im Großherzogtum zugelassenen Hersteller.
Der Antrag auf Erhalt einer Zulassungsbescheinigung für ein importiertes Fahrzeug erfordert die europäische Übereinstimmungsbescheinigung, die alte vollständige Zulassungsbescheinigung, einen in Luxemburg gültigen Versicherungsnachweis und die von der Zollverwaltung ausgestellte Vignette 705. Ein Nachweis des Wohnsitzes im Großherzogtum, der weniger als 3 Monate alt ist, wird ebenfalls verlangt.
Um eine personalisierte Kennzeichennummer in Luxemburg zu erhalten, können Sie Ihren Antrag online auf MyGuichet.lu oder per E-Mail an nplaques@snca.lu stellen. Es stehen drei Formate zur Verfügung: zwei Buchstaben mit vier Ziffern, fünf Ziffern oder vier Ziffern (für die meistgesuchten). Eine Steuermarke im Wert von 200 Euro ist bei der ersten Reservierung erforderlich und dann 24 Euro für eine Wiederverwendung derselben Nummer.
Um ein Duplikat Ihrer verlorenen Zulassungsbescheinigung zu erhalten, senden Sie Ihren Antrag auf eine Neuausstellung an die Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr, entweder online über MyGuichet.lu oder auf den Websites der SNCA. Wenn Sie Eigentümer des Fahrzeugs sind, können Sie beide Teile der Bescheinigung erhalten. Der Nutzer/die Nutzerin kann nur den grauen Teil bekommen. Vergessen Sie nicht, Ihrem Antrag eine Kopie Ihres Ausweises beizufügen.