Leitfaden Fahrerlaubnis in Luxemburg: Bedingungen und Vorgehensschritte
In Luxemburg gibt es mehrere Führerscheinklassen für verschiedene Fahrzeugtypen:
- Klasse B: Die gängigste Klasse, die zum Führen von Personenkraftwagen bis zu 3.500 kg berechtigt. Mit einem seit mindestens zwei Jahren bestehenden Führerschein der Klasse B dürfen Sie nach Absolvierung einer siebenstündigen Schulung in einer zugelassenen Fahrschule auch ein Leichtmotorrad mit 125 ccm Hubraum (Klasse A1) fahren.
- Klassen AM, A1, A2 und A: für Zweiräder, vom Moped (AM, ab 16 Jahren) bis zum Motorrad mit großem Hubraum (A). Der Führerschein für 125 ccm entspricht der Klasse A1, die ab 16 Jahren erworben werden kann.
- Klassen C und D: reserviert für Lkw und Transportfahrzeuge mit ihren jeweiligen Unterklassen.
- Klasse F: betrifft landwirtschaftliche Traktoren.
| Kategorie | Mindestalter |
|---|---|
| AM, A1, F | 16 Jahre |
| A2, B | 18 Jahre |
| C, D | 21 Jahre |
Das Mindestalter für Führerscheinanwärter variiert je nach Klasse:
- 16 Jahre für die Klassen AM, A1 und F
- 18 Jahre für die Klasse B und bestimmte Klassen von Motorrädern und Beförderungsfahrzeugen
- 20 bis 24 Jahre für bestimmte Klassen von Motorrädern und Berufskraftfahrzeugen
Jeder Bewerber muss sich einer ärztlichen Untersuchung durch einen Allgemeinmediziner oder Internisten in Luxemburg unterziehen. Dieses ärztliche Attest bescheinigt, dass Sie über die für das Führen eines Fahrzeugs erforderlichen körperlichen und geistigen Fähigkeiten verfügen. Sobald dieser Schritt abgeschlossen ist, müssen Sie eine in Luxemburg zugelassene Fahrschule auswählen. Diese füllt den Antrag auf Erteilung des Führerscheins aus und leitet ihn an die Führerscheinbehörde der SNCA weiter. Sie können die Fahrschule bei Bedarf jederzeit wechseln.
Praktische Ausbildung: die Hälfte der vorgeschriebenen Stunden
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 12 einstündige Unterrichtseinheiten für die Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B und F. Was die praktische Ausbildung betrifft, so variiert die Mindestanzahl der vorgeschriebenen Fahrstunden je nach Führerscheinklasse. Für den Führerschein der Klasse B müssen Sie mindestens 12 einstündige Fahrstunden absolvieren, bevor Sie zur Prüfung antreten können. Sie können sich auch für das begleitete Fahren entscheiden, nachdem Sie die theoretische Prüfung bestanden und diese ersten 12 Fahrstunden absolviert haben.
Theoretische und praktische Prüfung (Colmar-Berg)
Die theoretische Prüfung kann in den SNCA-Zentren auf Luxemburgisch, Deutsch, Portugiesisch, Englisch oder Französisch abgelegt werden. Nach bestandener Prüfung können Sie zur praktischen Prüfung antreten. Nach Bestehen der praktischen Prüfung erhalten Sie einen auf zwei Jahre befristeten Führerschein und müssen einen obligatorischen Schulungstag im Zentrum von Colmar-Berg absolvieren. Während dieser Probezeit gelten für Sie als Fahranfänger besondere Vorschriften.
Das begleitete Fahren steht Bewerbern offen, die mindestens 17 Jahre alt sind, die theoretische Prüfung bestanden und mindestens 12 Fahrstunden in einer Fahrschule absolviert haben. Der Begleiter muss seit mindestens 6 Jahren im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sein, darf keine Verurteilungen wegen Verkehrsverstößen in Luxemburg haben und muss bei mindestens 2 Fahrstunden des Bewerbers anwesend sein. Er gilt als alleiniger verantwortlicher Fahrer des Fahrzeugs.
Das begleitete Fahren ist zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr verboten und darf nur in Luxemburg stattfinden.
Gute Nachrichten: Ihr europäischer Führerschein wird automatisch ohne irgendwelche obligatorischen Maßnahmen in Luxemburg anerkannt.
Sie können Ihren Führerschein jedoch auf Wunsch gegen einen luxemburgischen Führerschein umtauschen. Den Antrag dafür stellen Sie bei der SNCA. Das Verfahren ist einfach und erfordert keinerlei zusätzliche Prüfungen.
Welche Dokumente muss man bei der SNCA Sandweiler vorlegen, um seinen Führerschein umzutauschen?
Für den Umtausch Ihres Führerscheins müssen die folgenden Dokumente vorgelegt werden:
- ein aktuelles Foto
- eine Gebührenmarke von 30 Euro
- eine leserliche Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres bisherigen Führerscheins
- eine leserliche Kopie eines gültigen Ausweisdokuments
- ein vor weniger als 3 Monaten ausgestelltes Führungszeugnis Nr. 4 aus dem luxemburgischen Strafregister
Sie müssen Ihren ausländischen Führerschein bei der Abholung Ihres luxemburgischen Führerscheins an die Führerscheinabteilung der SNCA aushändigen.
Für Inhaber eines Führerscheins aus einem Staat, der kein EWR-Mitglied ist
Wenn Sie einen Führerschein aus einem Staat besitzen, der kein Mitglied des EWR ist, müssen Sie diesen innerhalb von 12 Monaten, nachdem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Luxemburg genommen haben, umschreiben lassen.
Ein luxemburgischer Führerschein ist 10 Jahre gültig, solange der Fahrer jünger als 70 Jahre ist. Er muss 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit erneuert werden.
Bei Personen ab einem Alter von 70 Jahren ist der Führerschein 5 Jahre gültig und ab einem Alter von 80 Jahren muss er alle 2 Jahre erneuert werden.
Das luxemburgische System des Punkteführerscheins
Luxemburg wendet ein Punktesystem mit einem anfänglichen Guthaben von 12 Punkten an. Verkehrsordnungswidrigkeiten ziehen Punktabzüge von 1 bis 6 Punkten je nach Schwere des Vergehens nach sich, z. B.:
| Infraction | Retrait de points | Amende |
|---|---|---|
| Trunkenheit am Steuer mit einem Alkoholspiegel ≥ 0,55 mg/l: | -6 Punkte | Sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis |
| Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 50 % oder 20 km/h | -4 Punkte | Variabel je nach Überschreitung |
| Fahren in verbotener Fahrtrichtung | -2 Punkte | 49 bis 74 € |
Der Punktestand ist auf der Online-Plattform MyGuichet.lu einsehbar.
Entzug der Fahrerlaubnis: Verfahren und Fristen
Wenn Sie alle Punkte verlieren, wird Ihre Fahrerlaubnis für 1 Jahr ausgesetzt. Wenn Sie 3 Jahre lang keine Ordnungswidrigkeit begehen, werden Ihnen automatisch alle Punkte wieder gutgeschrieben. Sie haben außerdem die Möglichkeit, einmal alle 3 Jahre an einem Lehrgang teilzunehmen, um 3 Punkte zurückzuerhalten.
Der Entzug Ihrer luxemburgischen Fahrerlaubnis gilt auch in anderen Ländern.
Der virtuelle Führerschein für Personen ohne Wohnsitz in Luxemburg
Luxemburg wendet für Nicht-Einwohner, die auf luxemburgischem Gebiet fahren, einen virtuellen Führerschein an.
Personen, die keinen Wohnsitz in Luxemburg haben, erhalten bei ihrer Einreise einen virtuellen Punkteführerschein mit 12 Punkten. Bei Ordnungswidrigkeiten verringert sich das Punkteguthaben je nach Schwere des Vergehens. Wenn Sie Ihre 12 virtuellen Punkte verlieren, dürfen Sie während der Dauer der Aussetzung nicht mehr in Luxemburg fahren, auch wenn Ihnen Ihr physischer Führerschein nicht entzogen wurde.
In Luxemburg Auto fahren: Vorgaben, die man kennen sollte
Die Geschwindigkeitsbegrenzungen liegen bei 50 km/h in geschlossenen Ortschaften, 90 km/h außerhalb von Ortschaften und 130 km/h auf der Autobahn (110 km/h bei Regenwetter). Der maximal zulässige Blutalkoholgehalt beträgt 0,5 g/l bei erfahrenen Fahrern und 0,2 g/l bei Fahranfängern (d. h. Personen, die seit weniger als 2 Jahren ihre Fahrerlaubnis haben).
Um mehr über die Vorgaben des Code de la route zu erfahren, können Sie unseren Artikel über die luxemburgischen Straßenverkehrsvorschriften konsultieren.
Wenn Sie gerade erst nach Luxemburg gezogen sind, sollten Sie Ihren ausländischen Führerschein eintragen lassen, auch wenn Sie diesen behalten möchten. Im Fall eines Verlusts oder Diebstahls erhalten Sie dann nämlich schnell ein Ersatzdokument. Mehr Informationen über den luxemburgischen Führerschein finden Sie auf der offiziellen Webseite der SNCA oder unter den unten angegebenen Links.
Denken Sie auch daran, Ihr Fahrzeug bei einer luxemburgischen Versicherungsgesellschaft zu versichern, falls Sie gerade umgezogen sind.
Der Text wurde ursprünglich 2016 veröffentlicht und im März 2026 aktualisiert.
Ja, mit einem europäischen Führerschein ohne zeitliche Begrenzung. Für nichteuropäische Führerscheine ist die Dauer auf 12 Monate ab Wohnsitznahme begrenzt.
10 Jahre bei den nichtberuflichen Klassen (AM, A, B) und 5 Jahre bei den Klassen für Berufskraftfahrer (C, D).
Sie können Ihren Punktestand mit Ihrem LuxTrust-Login online auf MyGuichet.lu oder persönlich bei der SNCA konsultieren.
Er wird in allen Ländern der EU bzw. des EWR anerkannt. Außerhalb der EU fordern manche Länder zusätzlich einen Internationalen Führerschein. Dieser wird vom Automobil-Club Luxemburg ausgestellt.
Die SNCA sendet Ihnen 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihres luxemburgischen Führerscheins ein Schreiben. Für die Erneuerung müssen Sie das beiliegende Formular ausfüllen und zusammen mit den geforderten Nachweisdokumenten zurücksenden.
Die Nummer Ihres luxemburgischen Führerscheins befindet sich auf der Rückseite der Karte, oben links, direkt über dem Chip. Diese eindeutige Nummer bleibt auch bei einer Verlängerung unverändert.
Das Mindestalter variiert je nach Führerscheinklasse: 16 Jahre für die Führerscheinklassen AM, A1 und F (Traktoren), 17½ Jahre für den Beginn der Ausbildung zum Führerschein der Klasse B und 18 Jahre für die praktische Prüfung.
Der internationale Führerschein für Luxemburg wird vom Automobile Club du Luxembourg (ACL) ausgestellt. Sie müssen Ihren gültigen Führerschein, eine Wohnsitzbescheinigung und ein Passfoto vorlegen. Seine Gültigkeitsdauer beträgt höchstens drei Jahre.