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Mobilität

Autounfall während eines Aufenthalts im Ausland: was ist zu tun?

10. August 2026
Ein Verkehrsunfall kann jederzeit passieren, auch während eines Urlaubs im Ausland. Worauf sollten Sie sich vor der Abreise vorbereiten? Wie verhalten Sie sich im Ernstfall? Und welche Schritte sind danach erforderlich? Wir begleiten Sie Schritt für Schritt, damit Sie Ihre Reise gut vorbereitet antreten und im Fall eines Autounfalls im Ausland besonnen handeln können.
Kurz zusammengefasst

Bei einem Verkehrsunfall im Ausland gelten für Haftung und Schadenersatz die gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat. Prüfen Sie vor der Abreise Ihre internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) und nehmen Sie einen Europäischen Unfallbericht mit. Sichern Sie im Ernstfall zunächst die Unfallstelle, wählen Sie bei Bedarf den Notruf 112 und füllen Sie den Unfallbericht sorgfältig aus. Ihre Versicherung in Luxemburg übernimmt die Abstimmung mit der gegnerischen Versicherung hinsichtlich der Sachschäden. Bei Personenschäden erleichtert die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) den Zugang zur medizinischen Versorgung vor Ort.

Vor der Abreise: alles Wesentliche, was Sie wissen müssen
Gilt meine Kfz-Versicherung auch im Ausland?

Ihre Kfz-Versicherung deckt in der Regel die Kfz-Haftpflicht innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ab. Verursachen Sie jedoch selbst einen Unfall, werden Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug nur ersetzt, wenn Sie über eine Vollkaskoversicherung verfügen. Es empfiehlt sich, vor Reiseantritt mit Ihrer Versicherung Kontakt aufzunehmen, um Ihren Versicherungsschutz gegebenenfalls an Ihr Reiseziel anzupassen. Reisen Sie ausserhalb Europas, benötigen Sie unter Umständen zusätzlich einen internationalen Führerschein, der in Luxemburg vom ACL ausgestellt wird.

Welche Unterlagen sollten Sie auf Reisen dabeihaben?

Vergewissern Sie sich vor der Abreise, dass Sie folgende Dokumente mitführen:

  • Ihren Führerschein (bzw. einen internationalen Führerschein ausserhalb des EWR).
  • Ihre internationale Versicherungskarte (Grüne Karte).
  • Die Zulassungsbescheinigung Ihres Fahrzeugs.
  • Einen Europäischen Unfallbericht (in ganz Europa einheitlich aufgebaut).
  • Ein Warndreieck sowie die im jeweiligen Reiseland vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung.

Die Verkehrsregeln unterscheiden sich von Land zu Land, etwa bei Tempolimits, Alkoholgrenzen oder vorgeschriebener Fahrzeugausstattung. Informieren Sie sich deshalb vor Reisebeginn über die geltenden Bestimmungen Ihres Reiseziels.

Was ist bei einem Unfall im Ausland zu tun?
Welches Recht gilt bei einem Unfall im Ausland?

Bei einem Verkehrsunfall im Ausland gilt grundsätzlich das Recht des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat. Dieses bestimmt sowohl die Haftungsfrage als auch die Entschädigungsregelungen. Schalten Sie unmittelbar nach dem Unfall die Warnblinkanlage ein und wählen Sie bei Bedarf den Notruf 112. Verlassen Sie den Unfallort erst, nachdem ein Unfallbericht erstellt wurde.

Einen Europäischen Unfallbericht mit einem ausländischen Fahrzeug ausfüllen

Der Europäische Unfallbericht ist in 48 Ländern standardisiert. Die einzelnen Rubriken sind unabhängig von der Sprache identisch aufgebaut. Dadurch lässt sich das Formular auch mit einem ausländischen Unfallbeteiligten problemlos ausfüllen. Um Ihren Bericht bestmöglich auszufüllen, können Sie unseren Artikel „Die goldenen Regeln des einvernehmlichen Unfallberichts“ zurate ziehen. Beachten Sie dabei insbesondere folgende Punkte:

  • Kreuzen Sie die zutreffenden Felder an und geben Sie die Gesamtzahl der angekreuzten Kästchen an.
  • Fertigen Sie eine möglichst genaue Skizze des Unfallhergangs an.
  • Fotografieren Sie die Kennzeichen, die Grünen Karten, die Führerscheine, die Fahrzeugschäden sowie die Unfallstelle.
  • Notieren Sie die vollständigen Kontaktdaten möglicher Zeugen (Vor- und Nachname sowie vollständige Anschrift).
  • Tragen Sie Ihre Anmerkungen im Feld „Bemerkungen“ in Ihrer eigenen Sprache ein.

 

In einigen Ländern erstellt die Polizei grundsätzlich ein offizielles Unfallprotokoll. Auch wenn die Behörden vor Ort sind, sollten Sie den Europäischen Unfallbericht dennoch ausfüllen. Falls Sie Zweifel an dessen Inhalt haben, können Sie die Unterschrift verweigern. Bewahren Sie Ihr Exemplar auf und senden Sie es innerhalb von acht Tagen an Ihre Versicherung.

Wer ist bei einem Unfall im Ausland zu kontaktieren?

Ist der Unfall schwer oder benötigen Verletzte Hilfe, verständigen Sie zunächst den Rettungsdienst über die europaweit gültige Notrufnummer 112.

Entfernt sich der Unfallverursacher unerlaubt vom Unfallort oder ist der Sachverhalt unklar, informieren Sie die örtliche Polizei, damit ein offizielles Protokoll erstellt wird. Erstatten Sie gegebenenfalls zusätzlich Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle. Dieses Dokument kann später für die Geltendmachung von Ansprüchen über den Garantiefonds erforderlich sein.

Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, wenden Sie sich an die Pannenhilfe, deren Telefonnummer auf Ihrer Grünen Karte angegeben ist. Je nach Versicherungsumfang organisiert diese die Pannenhilfe, das Abschleppen sowie gegebenenfalls ein Ersatzfahrzeug. Für gelegentliche Reisen kann auch eine Reiseversicherung mit Assistance-Leistungen sinnvoll sein.

Denken Sie daran, den ausgefüllten Europäischen Unfallbericht spätestens innerhalb von acht Tagen an Ihre Versicherung zu senden.

Wie funktioniert die Versicherung nach einem Autounfall im Ausland?

Setzen Sie sich möglichst früh mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Sie informiert Sie über das weitere Vorgehen bei der Reparatur Ihres Fahrzeugs und stellt Ihnen – sofern vertraglich vorgesehen – ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.

Sind die Schäden gering und Ihr Fahrzeug weiterhin fahrbereit, empfiehlt es sich in der Regel, die Reise fortzusetzen und die Reparatur erst nach Ihrer Rückkehr nach Luxemburg durchführen zu lassen. Grundsätzlich ist es oft sinnvoll, Reparaturen in Luxemburg vornehmen zu lassen.

Die Entschädigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat. Nachdem Ihre Versicherung den Unfallbericht erhalten hat, nimmt sie Kontakt mit dem Schadenregulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung in Luxemburg auf. Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, in anderen Ländern entsprechende Ansprechpartner für internationale Schadenfälle zu benennen. Dies gilt insbesondere innerhalb Europas. Allerdings verfügen nicht alle Versicherer oder Länder über einen Vertreter in Luxemburg.

Bei Personenschäden richtet sich auch die Erstattung der Behandlungskosten nach dem Recht des Unfalllandes. Die gegnerische Versicherung beziehungsweise ihr Schadenregulierungsbeauftragter hat bis zu drei Monate Zeit, um auf den Anspruch zu reagieren. Diese Antwort kann zunächst auch lediglich eine Eingangsbestätigung sein. Bis zur endgültigen Regulierung können daher mindestens drei Monate vergehen.

Wie wird ein Unfall regulatorisch abgewickelt, der sich in Luxemburg mit einem Ausländer ereignet?

Jeden Tag sind viele ausländische Autos im Großherzogtum Luxemburg unterwegs – seien es Grenzgänger, die dorthin zur Arbeit fahren, oder jegliche Fahrzeuge, die einfach nur das Land durchqueren. Es ist daher nicht ungewöhnlich, in Luxemburg mit einem ausländischen Fahrzeug zusammenzustoßen.

Sie sollten die oben aufgeführten Ratschläge befolgen: Füllen Sie unbedingt mit dem anderen Fahrer ein einvernehmliches Versicherungsprotokoll so deutlich und lesbar wie möglich aus, und senden Sie es innerhalb von fünf Tagen an Ihren Versicherer. Dieser wird sich wegen eventueller Reparaturen mit Ihnen in Verbindung setzen oder die Entschädigung mit der Vertretungsstelle des Versicherers des anderen Fahrers abrechnen.

Zur Erinnerung: Wenn Sie einen Auffahrunfall haben und Ihr Fahrzeug an der Vorder- und Hinterseite beschädigt ist, dürfen Sie nicht nur einen Unfallbericht ausfüllen. In dem Fall müssen Sie zwei Unfallberichte ausfüllen: einen Bericht mit dem Fahrzeug vor Ihnen und einen weiteren Bericht mit dem Fahrzeug hinter Ihnen.

Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn der Fahrer des anderen Fahrzeugs Fahrerflucht begeht?

Wenn der Fahrer des anderen beteiligten Fahrzeugs die Flucht ergriffen hat, müssen Sie zunächst Anzeige bei der Polizei erstatten.

Ebenso müssen Sie eine Meldung an Ihren Versicherer machen.

In Europa und wie auch in Luxemburg gibt es Garantiefonds der Versicherer: Es ist also Ihr Versicherer, der alle erforderlichen Schritte einleitet, um eine Entschädigung zu erhalten. Sie sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die Verfahren mit Beteiligung der Garantiefonds nie sicher sind und dass ohne formelle Beweise für die Beteiligung eines Fahrzeugs keine Entschädigung geleistet wird.

Häufig gestellte Fragen zu Verkehrsunfällen im Ausland
Was passiert, wenn ich mich im Ausland verletze?

Wer sich während eines Auslandsaufenthalts verletzt, erhält die Erstattung der Behandlungskosten nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes.

Innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz ermöglicht die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen zu denselben Bedingungen wie für die dort Versicherten.

Prüfen Sie deshalb rechtzeitig vor Reisebeginn, ob Ihre EHIC noch gültig ist. Die Ausstellung einer neuen Karte dauert in der Regel etwa drei Wochen.

Bin ich mit der Versicherung meines Mietwagens im Ausland abgesichert?

Die Versicherung des Mietwagenanbieters umfasst in der Regel eine Haftpflichtversicherung. Für Schäden am Mietfahrzeug gilt jedoch häufig eine hohe Selbstbeteiligung.

Bevor Sie auf zusätzliche Versicherungen verzichten, sollten Sie prüfen, welche Leistungen Ihre Bankkarte bereits beinhaltet. Einige Premium-Kreditkarten bieten einen Versicherungsschutz für Mietwagen an, allerdings meist unter bestimmten Voraussetzungen und mit Einschränkungen.

Je nach Reiseziel und individueller Situation kann ein zusätzlicher Versicherungsschutz sinnvoll sein.

Sollte ich meine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mitnehmen?

Ja. Die Europäische Krankenversicherungskarte ist für jeden vorübergehenden Aufenthalt in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sehr empfehlenswert.

Die von der CNS in Luxemburg kostenlos ausgestellte Karte ermöglicht Ihnen den Zugang zur medizinischen Versorgung, wenn während Ihrer Reise unerwartet eine Behandlung erforderlich wird.

Sie können Ihre EHIC bequem direkt über die Website der CNS beantragen.

Dieser Artikel wurde ursprünglich im August 2023 veröffentlicht und im August 2026 aktualisiert.