Wie versichere ich meinen Elektroroller oder mein Hoverboard?
In Luxemburg besteht für Elektroroller keine spezifische gesetzliche Versicherungspflicht, da diese Fahrzeuge als Elektro-Kleinstfahrzeuge (MVE – Micro-véhicules électriques) eingestuft und Fahrrädern gleichgestellt sind. Eine Privathaftpflichtversicherung, die üblicherweise Bestandteil der Home-Versicherung ist, ist jedoch unverzichtbar, um Schäden gegenüber Dritten abzudecken. Für einen optimalen Schutz im Jahr 2026 werden zusätzliche Garantien gegen Diebstahl, Beschädigung sowie Personenschäden des Fahrers empfohlen. Die geltenden Vorschriften begrenzen die Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h. Wird diese Grenze überschritten, gilt das Fahrzeug als motorisiertes Fahrzeug und unterliegt einer Zulassungs- und Versicherungspflicht.
Elektroroller: ein Verkehrsmittel mit starkem Wachstum
Welche Arten von Elektro-Kleinstfahrzeugen gibt es?
Vorschriften in Luxemburg: mit oder ohne Motor?
Welche Verkehrsregeln gelten?
Ist eine Versicherung für E Scooter verpflichtend?
Wie versichert man seinen Elektroroller in Luxemburg?
FAQ – Elektroroller-Versicherung
Steigende Kraftstoffpreise sowie die zunehmenden Schwierigkeiten, sich in Städten fortzubewegen oder einen Parkplatz zu finden, machen E‑Scooter in Luxemburg immer beliebter.
Dieses Verkehrsmittel wird besonders für Kurzstrecken geschätzt, insbesondere für den Arbeitsweg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz. Die Mikromobilität etabliert sich zunehmend als praktische Alternative zu klassischen Fahrzeugen im urbanen Raum.
Auch weltweit bestätigt der Markt diesen Trend. Der Markt für E‑Scooter hatte 2025 ein Volumen von über 4,98 Milliarden US-Dollar und soll 2026 rund 5,44 Milliarden US-Dollar erreichen.
Zum Vergleich: In Frankreich wurden im Jahr 2024 rund 615.000 E‑Scooter verkauft, nach einem Höchststand von 908.000 Einheiten im Jahr 2021. Diese Entwicklung deutet eher auf die Reife des Marktes als auf ein nachlassendes Interesse der Nutzer hin.
In Luxemburg wurde der rechtliche Rahmen am 1. Januar 2021 präzisiert. Mit der Einführung der Begriffe „Persönliches Fortbewegungsmittel“ und „Elektro-Kleinstfahrzeug“ in die Straßenverkehrsordnung wurden die Regeln hinsichtlich Verkehrsteilnahme, Ausstattung und Beleuchtung festgelegt. E‑Scooter werden dabei Fahrrädern gleichgestellt.
Mit der steigenden Beliebtheit nahm auch die Zahl der Unfälle deutlich zu. Laut STATEC-Daten stieg die Zahl der Unfälle mit Elektro-Kleinstfahrzeugen von 11 im Jahr 2021 auf 27 im Jahr 2022, 19 im Jahr 2023 und 42 im Jahr 2024.
Von den 42 Unfällen im Jahr 2024 waren: 28 Unfälle mit leichten Verletzungen, 14 Unfälle mit schweren Verletzungen, keine tödlichen Unfälle.
Im Jahr 2025 wurden weiterhin 38 Unfälle mit E‑Scootern registriert. Dies bestätigt, dass das Thema trotz eines leichten Rückgangs gegenüber dem Höchststand von 2024 aktuell bleibt.
Hinweis: Die luxemburgischen Statistiken erfassen sämtliche Elektro-Kleinstfahrzeuge (E Scooter, Hoverboards, Monowheels und Segways) und nicht ausschließlich E Scooter.
Es gibt verschiedene Arten kleiner elektrischer Fahrzeuge zur individuellen Fortbewegung, die für kurze Wege im städtischen Raum konzipiert wurden.
- Elektroroller : das verbreitetste Modell mit Trittbrett und Lenker, das Geschwindigkeiten bis zu 25 km/h erreichen kann.
- Monowheel oder elektrisches Einrad : ein großes einzelnes Rad mit Fußstützen auf beiden Seiten, das durch Gewichtsverlagerung gesteuert wird.
- Hoverboard : eine kleine Plattform mit zwei Rädern, die über Körperbewegungen und ein gyroskopisches System gesteuert wird.
- Elektrisches Skateboard : eine motorisierte Version des klassischen Skateboards mit Fernbedienung zur Geschwindigkeitssteuerung.
- Segway : ein elektrisches Fahrzeug mit Lenker, das für mehr Stabilität und Kontrolle sorgt.
Allen Fahrzeugen gemeinsam ist: Beförderung einer einzigen Person, Elektroantrieb, Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.
Seit dem 1. Januar 2021 unterscheidet die luxemburgische Straßenverkehrsordnung zwischen zwei Kategorien.
Nicht motorisierte Fortbewegungsmittel wie: Tretroller, Skateboards, Rollschuhe.
Motorisierte Fahrzeuge für eine Person mit einer Höchstgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h, beispielsweise: Elektroroller, elektrische Einräder, Segways.
Das Gesetz ist eindeutig:
- Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit darf 25 km/h nicht überschreiten.
- Die Motorleistung darf maximal 1.000 Watt betragen.
- Die Motorunterstützung muss automatisch abgeschaltet werden, sobald die Höchstgeschwindigkeit erreicht wird.
Kinderfahrzeuge und Hoverboards mit einer Geschwindigkeit von maximal 6 km/h gelten als persönliche Fortbewegungsmittel (EDP).
Außerdem gilt ein Mindestalter von 10 Jahren für die Nutzung eines Elektro-Kleinstfahrzeugs auf öffentlichen Verkehrswegen.
Das Entfernen der Geschwindigkeitsbegrenzung stellt einen schweren Verstoß dar. Die großherzogliche Polizei führt regelmäßig Kontrollen durch und kann Fahrzeuge beschlagnahmen, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Strafrechtliche Folgen sind möglich.
Benutzer eines nicht motorisierten Rollers, Skateboards oder von Rollschuhen gelten als Fußgänger.
Sie dürfen daher:
- Gehwege benutzen,
- Fußwege befahren,
- Wege mit dem Symbol „Rollschuhe“ nutzen.
Fußgänger haben jedoch stets Vorrang.
Das Tragen eines Helms ist nicht vorgeschrieben, wird jedoch dringend empfohlen.
Regeln für Elektro-Kleinstfahrzeuge (MVE)
Elektro-Kleinstfahrzeuge werden Fahrrädern gleichgestellt. Daher gelten dieselben Verkehrsregeln wie für Radfahrer.
Dazu gehört insbesondere:
- Nutzung von Radwegen oder Straßen
- Verbot der Fahrt auf Gehwegen
- Weiße Frontbeleuchtung und rote Heckbeleuchtung, tagsüber und nachts eingeschaltet
- Wirksames Bremssystem
- Klingel oder akustisches Warnsignal
- Richtungswechsel per Handzeichen anzeigen
Mindestalter
- Unter 10 Jahren: Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum verboten
- 10 bis 13 Jahre: Nutzung auf Gehwegen und Grünwegen erlaubt
- Ab 13 Jahren: Nutzung der Fahrradinfrastruktur verpflichtend
Das Tragen eines Helms ist zwar nicht verpflichtend, wird jedoch insbesondere bei Nacht oder schlechter Sicht dringend empfohlen. Reflektierende Kleidung erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit.
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Kriterium |
EDP (ohne Motor) |
MVE (mit Motor) |
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Verkehrsfläche |
Gehwege und Fußwege |
Radwege und Straßen |
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Höchstgeschwindigkeit |
Keine Begrenzung |
Maximal 25 km/h |
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Beleuchtung |
Nicht vorgeschrieben |
Vorgeschrieben |
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Helm |
Empfohlen |
Empfohlen |
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Mindestalter |
Keines |
10 Jahre |
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Status |
Fußgänger |
Radfahrer |
In Luxemburg besteht keine spezielle Versicherungspflicht für E‑Scooter. Da Elektro-Kleinstfahrzeuge Fahrrädern gleichgestellt sind, sind weder eine Kfz-Versicherung noch eine Zulassung erforderlich.
Dennoch profitieren Sie in der Regel automatisch von Ihrer Privathaftpflichtversicherung, die meist in der Home-Versicherung enthalten ist.
Diese deckt Personen- und Sachschäden ab, die Sie Dritten verursachen. Verursachen Sie einen Unfall, übernimmt diese Versicherung die Entschädigung des Geschädigten.
Es empfiehlt sich jedoch, zu prüfen, ob Ihr Versicherungsvertrag die Nutzung eines Elektro-Kleinstfahrzeugs ausdrücklich umfasst, insbesondere bei täglicher oder beruflicher Nutzung.
Welche Risiken bestehen ohne Versicherung?
Da keine spezielle Versicherungspflicht besteht, droht keine Geldbuße wegen fehlender Versicherung wie bei einem klassischen Kraftfahrzeug.
Die finanziellen Folgen eines Unfalls können jedoch erheblich sein.
Ohne Privathaftpflichtversicherung müssten Sie selbst für sämtliche Kosten aufkommen:
- Sachschäden
- Reparaturen
- Heilbehandlungskosten
- Schadenersatzleistungen
Diese Beträge können schnell mehrere Tausend Euro erreichen oder bei schweren Personenschäden deutlich höher ausfallen.
Wenn Sie einem Dritten einen Schaden zufügen, greift Ihre Privathaftpflichtversicherung. Diese Garantie ist in den meisten Home-Verträgen enthalten und deckt Personen- und Sachschäden an Dritten.
Beispiele:
- verletzter Fußgänger,
- angefahrener Radfahrer,
- beschädigtes Auto.
Die Privathaftpflicht schützt somit Ihr Vermögen, indem sie die Entschädigungszahlungen übernimmt.
Wichtig ist jedoch, die vereinbarten Versicherungssummen sowie mögliche Ausschlüsse des Vertrags zu prüfen.
Zusätzliche Garantien: Diebstahl, Schäden und Unfälle
Über die Haftpflichtversicherung hinaus kann Ihr Elektroroller gegen Diebstahl und Sachschäden versichert werden. In Ihrem „Home“-Vertrag muss hierfür ein zusätzliches Paket „nachhaltige Mobilitätsgeräte“ abgeschlossen werden.
Was Personenschäden betrifft, die Sie bei einem Unfall erleiden könnten, ist die Situation komplexer. Die Nationale Gesundheitskasse (CNS) gewährleistet eine Grundversorgung bei medizinischen Behandlungen. Bei schweren Verletzungen, die zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Erwerbsunfähigkeit führen können, bietet eine individuelle Unfallversicherung jedoch zusätzlichen Schutz. Diese Zusatzversicherung gleicht Einkommensverluste, nicht erstattete medizinische Kosten und mögliche Folgeschäden aus. Sie erweist sich als besonders nützlich für Nutzer, die ihren Elektroroller täglich für den Weg zur Arbeit nutzen.
Eine Versicherung für Ihren Elektroroller abschließen
Um Ihren Elektroroller zu versichern, können Sie Ihrem bestehenden Home-Vertrag ein Zusatzpaket hinzufügen. Der Abschluss kann über Ihren Agent erfolgen.
Der Text wurde ursprünglich im November 2022 veröffentlicht und im Juli 2026 aktualisiert.
Im Jahr 2026 gab es keine wesentlichen Änderungen der luxemburgischen Vorschriften.
Die seit dem 1. Januar 2021 geltenden Regeln bleiben bestehen:
- maximale Geschwindigkeit von 25 km/h,
- maximale Dauerleistung von 1.000 Watt.
Jede Manipulation zur Erhöhung der Geschwindigkeit stellt einen Verstoß dar und kann strafrechtlich verfolgt werden. Die großherzogliche Polizei führt regelmäßige Kontrollen durch.
Ihre Hausratversicherung bietet über die in Ihrem Home-Vertrag enthaltene Haftpflichtversicherung einen Teilschutz. Diese Deckung greift bei Personen- oder Sachschäden, die Sie anderen während Ihrer Fahrten zufügen könnten. Sie deckt jedoch in der Regel weder Schäden, die Sie selbst erleiden, noch Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeugs ab. Für einen umfassenderen Versicherungsschutz müssen Sie ein Paket „nachhaltige Mobilitätsausrüstung“ abschließen.
Ihre Versicherungsbescheinigungen finden Sie jederzeit in Ihrem myBaloise.
Die Übernahme der Kosten für Personenschäden hängt davon ab, inwieweit Sie für den Unfall verantwortlich sind. Ist ein Dritter verantwortlich, übernimmt dessen Versicherung die Kosten für Ihre Verletzungen. Sind Sie hingegen selbst verantwortlich oder handelt es sich um einen Sturz ohne Beteiligung Dritter, bietet die Haftpflichtversicherung keinen Schutz. Ihre medizinischen Kosten werden zunächst von der CNS (Caisse Nationale de Santé) und Ihrer Zusatzkrankenversicherung übernommen. Für einen optimalen Schutz, der auch Folgeschäden und dauerhafte Erwerbsunfähigkeit abdeckt, empfiehlt es sich, eine individuelle Unfallversicherung oder eine Lebensunfallversicherung abzuschließen, die unabhängig vom Verantwortlichen greift.