Umzug nach Luxemburg: Der vollständige Leitfaden für Formalitäten und Versicherungen
Um sich in Luxemburg niederzulassen, stehen fünf Schritte im Vordergrund: Anmeldung bei der Gemeinde (je nach Nationalität innerhalb von 3 bis 8 Tagen), Eröffnung eines luxemburgischen Bankkontos, Überprüfung der Mitgliedschaft bei der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) über den Arbeitgeber, Abschluss einer Hausratversicherung, die von den meisten Vermietern verlangt wird, und Versicherung Ihres Fahrzeugs (die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die einzige gesetzlich vorgeschriebene Versicherung im Großherzogtum).
↓ Was sind die Voraussetzungen, um sich in Luxemburg niederzulassen?
↓ Wie erfolgt die Registrierung bei der Gemeinde?
↓ Schritte nach der Registrierung
↓ Welche Versicherungen und welchen Versicherungsschutz kann ich als Neuansässige/r abschließen?
↓ Welche Vorteile hat das Leben in Luxemburg?
↓ Häufige Fragen zur Ansiedlung in Luxemburg
☐ Meldung Ihrer Ankunft bei der Gemeinde (8 Tage EU / 3 Tage Drittland)
☐ Eröffnung eines luxumburgischen Bankkontos
☐ Überprüfung Ihrer Mitgliedschaft bei der CNS durch Ihren Arbeitgeber
☐ Abschluss einer Hausratversicherung vor der Schlüsselübergabe
☐ Überprüfung Ihrer Privathaftpflichtversicherung
☐ Anmeldung und Versicherung Ihres Fahrzeugs innerhalb von 6 Monaten (obligatorische Haftpflicht)
☐ Umtausch Ihres Führerscheins, wenn Sie aus einem Drittland kommen (innerhalb von 1 Jahr)
☐ Anmeldung Ihre Kinder in der Schule
☐ Strukturieren Ihrer Ersparnisse und Ihrer Rent
Die Formalitäten variieren je nach Status. Ein EU-Bürger hat das Recht auf Personenfreizügigkeit; ein Drittstaatsangehöriger muss vor der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis einholen.
Wenn Sie Bürger der Europäischen Union oder Staatsangehörige Norwegens, Islands, Liechtensteins oder der Schweiz sind, genügt für die Einreise und den Aufenthalt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Sie müssen Ihre Ankunft dann innerhalb von 8 Tagen nach Ihrer Einreise bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts melden. Diese Verpflichtung gilt für alle betroffenen natürlichen Personen: Arbeitnehmer, Selbstständige, Studenten oder Familienangehörige eines EU-Bürgers/einer EU-Bürgerin. Die Ankunftserklärung ermöglicht es Ihnen, eine Registrierungsbestätigung zu erhalten, ein wichtiges Dokument für Ihre weiteren Schritte (Eröffnung eines Bankkontos, Registrierung bei der Sozialversicherung usw.).
Das Verfahren ist für Drittstaatenangehörige strenger. Sie müssen vor Ihrer Einreise nach Luxemburg bei der Generaldirektion für Einwanderung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dieser Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wird von Ihrem Herkunftsland aus über eine luxemburgische diplomatische oder konsularische Vertretung gestellt.
Die befristete Aufenthaltserlaubnis, die 90 Tage gültig ist, ermöglicht Ihnen dann die Einreise. Sobald Sie in Luxemburg sind, haben Sie nur 3 Tage Zeit, um Ihre Ankunftserklärung bei der Gemeinde abzugeben. Sie müssen Ihre ursprüngliche Aufenthaltserlaubnis, Ihren gültigen Reisepass und gegebenenfalls von einem vereidigten Übersetzer übersetzte Dokumente vorlegen. Dieses Verfahren gilt auch im Rahmen der Familienzusammenführung.
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Kriterium |
EU-Bürger |
Drittstaatenangehörige |
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Einreisedokument |
Gültiger Personalausweis oder Reisepass |
Reisepass + vorherige Aufenthaltsbewilligung |
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Meldefrist |
8 Tage nach Ankunft |
3 Tage nach Einreise |
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Vorherige Formalitäten |
Keine |
Antrag auf Aufenthaltsbewilligung vor der Einreise |
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Übersetzung von Dokumenten |
Nicht erforderlich |
Beglaubigte Übersetzungen bei Bedarf |
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Aufenthaltserlaubnis |
Registrierungsbescheinigung |
Obligatorische Aufenthaltserlaubnis |
Die Registrierung bei der Gemeindeverwaltung ist der erste offizielle Schritt Ihrer Ansiedlung. Sie sind im Nationalregister der natürlichen Personen eingetragen und dies formalisiert Ihre Anwesenheit auf dem Territorium.
Um mit Ihrer Ankunftsmeldung fortzufahren, müssen Sie mehrere wesentliche Dokumente sammeln:
- Einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Eine vom Besitzer unterschriebene Unterkunftsbescheinigung oder einen Mietvertrag, wenn Sie Mieter sind
- Für Drittstaatenangehörige: die befristete Aufenthaltserlaubnis
- Zusätzliche Nachweise, die von Ihrer Gemeindeverwaltung angefordert werden
Die Ankunftsmeldung muss unverzüglich nach Ihrer Installation erfolgen. EU-Bürger verfügen über eine Frist von 8 Tagen nach ihrer Einreise in das luxemburgische Hoheitsgebiet, während Drittstaatenangehörige sich innerhalb von 3 Arbeitstagen melden müssen.
Besuchen Sie das Bevölkerungsbüro Ihrer Wohngemeinde oder das Bierger-Center, wenn Sie in Luxemburg-Stadt wohnen. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen stellt Ihnen die Verwaltung eine Eintragungsbescheinigung sowie eine Wohnsitzbescheinigung aus. Letztere bescheinigt Ihren gesetzlichen Wohnsitz und ist für viele spätere Schritte nützlich: Eröffnung eines Bankkontos, Schulanmeldung der Kinder oder Anmeldung bei der Sozialversicherung.
Wenn Sie von einer Gemeinde in eine andere ziehen, unterscheidet sich das Vorgehen: Es handelt sich um eine Erklärung über den gewöhnlichen Wohnsitzwechsel. Melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt Ihrer neuen Gemeinde mit Ihrem Personalausweis, Ihrer bisherigen Registrierungsbescheinigung und einem Wohnsitznachweis. Sie erhalten eine neue Wohnsitzbescheinigung. Dieses Verfahren kann online über MyGuichet.lu durchgeführt werden.
Denken Sie dann daran, Ihren Arbeitgeber, Ihre Bank, Ihre Versicherer (Wohnung, Haftpflicht, Auto), die Steuerverwaltung und gegebenenfalls die Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) innerhalb eines Monats über Ihren Fahrzeugschein zu informieren.
Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, beantragen Sie bei Ihrer neuen Gemeinde einen Anwohnerparkausweis.
Sobald die kommunale Erklärung erfolgt ist, gibt es mehrere Formalitäten:
- Eröffnung eines luxemburgischen Bankkontos: unerlässlich, um Ihr Gehalt zu erhalten und Ihre Abzüge zahlbar zu stellen. Die Banken verlangen einen Ausweis, einen Wohnsitznachweis und einen Arbeitsvertrag. Einige ermöglichen eine Online-Eröffnung vor der Ankunft.
- Überprüfung Ihrer Mitgliedschaft bei der CNS: Für Arbeitnehmer erfolgt sie automatisch: Ihr Arbeitgeber meldet Sie bei der Zentralstelle der Sozialversicherung (CCSS) an, die Ihnen Ihre Sozialversicherungsnummer zuweist. Bestätigen Sie diese bereits in den ersten Wochen.
- Melden Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von sechs Monaten nach dem Import bei der SNCA an.
- Tauschen Sie bei Bedarf Ihren Führerschein um.
- Melden Sie Ihre Kinder in der Schule an: bei der Gemeinde für die Grundschule (3 bis 11 Jahre), direkt bei der Schule für die Sekundarstufe.
- Melden Sie Ihren Hund mit Veterinärbescheinigung und Haftpflichtversicherungsnachweis an.
Genau an dieser Stelle werden die Versicherungsfragen konkret.
Die Hausratversicherung ist in Luxemburg nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber fast alle Eigentümer verlangen dies im Mietvertrag. Sie schützt Ihre Wohnung und Ihr Eigentum vor alltäglichen Schäden wie Feuer oder Wasserschäden. Im Schadensfall wird der Mieter haftbar gemacht, es sei denn, es liegt ein gegenteiliger Nachweis vor, daher die Bedeutung dieser Deckung.
Privathaftpflicht: Der oft vergessene Vertrag
Die Haftpflichtversicherung, die nicht immer im Hausratvertrag enthalten ist, wird dringend empfohlen: Sie deckt Sach- oder Personenschäden ab, die Sie in Ihrem Alltag unbeabsichtigt Dritten zufügen könnten. Sie wird zudem für die Meldung eines Hundes verlangt. Sie ist automatisch im Home-Vertrag der Baloise enthalten.
Fortbewegung: Kfz-Zulassung und Autoversicherung
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist vor jeder Inbetriebnahme gemäß dem Gesetz vom 16. April 2003 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Eine Abweichung ist nicht möglich.
Zwei Besonderheiten, die Sie vor dem Vergleich der Angebote kennen sollten:
- Höhere Beiträge als anderswo. Dies ist vor allem auf die geringe Größe des Landes und den fehlenden Selbstbehalt bei den meisten Verträgen zurückzuführen.
- Ein spezielles Bonus-Malus-System. Ein neutraler Fahrer startet mit einem Koeffizienten von 11. Mit jedem schadenfreien Jahr sinkt er um eine Stufe (bis maximal -3), während jeder verantwortete Unfall 3 Punkte hinzufügt.
Zwei oft unterschätzte Garantien
- Fahrerschutz: deckt den Fahrer im Falle eines Unfalls selbst ab, einschließlich des Verursachers. Elementare Verträge schließen diesen Schutz in der Regel aus.
- Neuwert: Rückerstattung zum Kaufpreis im Falle eines Unfalls oder Diebstahls an einem neuen Fahrzeug.
Gut zu wissen: Seit 2020 sind alle öffentlichen Verkehrsmittel im ganzen Land kostenlos (Busse, Trams, nationale Züge). Ein Fahrzeug ist daher je nach Wohn- und Arbeitsort nicht immer zwingend erforderlich.
Ihre finanzielle Zukunft vorbereiten: Sparen und Rente
Der Umzug nach Luxemburg ist oft der Beginn eines langfristigen Lebensprojekts. Das Großherzogtum bietet einen attraktiven steuerlichen Rahmen für Lebensversicherungs- und Rentenprodukte.
Baloise Pension Plan
Mit diesem Lebensversicherungsvertrag zur Altersvorsorge können Sie sich ein zusätzliches Erspartes für den Ruhestand aufbauen. Die Prämien werden entsprechend Ihrem Risikoprofil angelegt, und Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Anlageformen: gesteuert, profiliert oder frei mit Zugang zu Fonds und ETFs. Das Kapital kann zwischen dem 60. und 75. Lebensjahr in Form einer Kapitalauszahlung, einer monatlichen Rente oder gestaffelter Auszahlungen bezogen werden. Die Prämien sind in Ihrer Steuererklärung bis zu 4.500 € pro Jahr und Steuerpflichtigen absetzbar. Die Besteuerung bei Auszahlung hängt von Ihrem Wohnsitzland ab.
Baloise Life Plan
Dieser Vertrag verbindet Sparen und Vorsorge. Das Kapital wird entsprechend Ihrem Risikoprofil angelegt: garantierter Zinssatz (mit möglicher Gewinnbeteiligung) oder Zugang zu diversifizierten Investmentfonds, darunter auch nachhaltige Optionen. Optional verfügbare Garantien: Unfall, Krankenhausaufenthalt, Invalidität, schwere Krankheiten, zusätzliche Todesfallleistung.
Steuerlich absetzbare Beiträge ab 672 € pro Jahr je nach familiärer Situation (Artikel 111 LIR) bei einer Vertragslaufzeit von mindestens 10 Jahren.
Gut zu wissen: Ein Teil der im Rahmen Ihrer Versicherungen gezahlten Beiträge kann in Ihrer Steuererklärung abgesetzt werden.
- Luxemburg ist ein Land, in dem es sich gut leben lässt und das in verschiedenen Rankings zur Lebensqualität oft ganz oben steht.
- Luxemburg verfügt über überschaubare Städte, zahlreiche Naturräume und eine hochwertige Infrastruktur und profitiert von einer zentralen geografischen Lage in Europa, was es zu einem angenehmen Lebensraum macht.
- Ein familienfreundliches Leben dank Elternzeit, Beihilfen, Kinderbetreuungsangeboten und einem vielfältigen Schulsystem (öffentliche, private, internationale und europäische Schulen)
- Gute soziale Absicherung: Krankenversicherung, Kindergeld, Rente.
- Seit 2020 kostenlose öffentliche Verkehrsmittel im gesamten Staatsgebiet
- Multikulturelles und mehrsprachiges Umfeld mit über 170 Nationalitäten
- Durchschnittsgehalt: 6.327 € brutto pro Monat (jüngste Studie des Statec)
- Mindestlohn: 2.771,33 € pro Monat für ungelernte Arbeitskräfte (Quelle: Arbeits- und Bergbauaufsicht)
Home: Die 100 % digitale Hausratversicherung
Ob Mieter oder Eigentümer – Hochwasserschutz und Pannenhilfe rund um die Uhr sind immer inbegriffen.
Drive: Die Kfz-Versicherung, die standardmäßig den Fahrerschutz sowie eine 24-Stunden-Pannen- und Unfallhilfe im Großherzogtum und im Ausland umfasst.
Pension Plan: Die Altersvorsorgeversicherung in Luxemburg.
Bauen Sie sich ein Kapital für den Ruhestand auf, indem Sie ab 50 Euro pro Monat anlegen.
Die Schulanmeldung erfolgt bei Ihrer Wohngemeinde für die Grundschule (3 bis 11 Jahre), die die öffentlichen Schulen in Ihrem Sektor verwaltet. Für den Sekundarunterricht müssen Sie sich direkt an die gewählte Einrichtung wenden. Das luxemburgische Bildungssystem ist mehrsprachig: Kinder lernen auf Luxemburgisch, Deutsch und dann auf Englisch, was für Neuankömmlinge eine Begleitung durch die Dienststelle für schulische Integration und Aufnahme (SIA) erfordern kann. Zu den erforderlichen Dokumenten gehören ein Wohnsitznachweis und ein Ausweis des Kindes.
Wenn Sie einen von einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellten Führerschein besitzen, wird dieser in Luxemburg anerkannt und der Umtausch bleibt fakultativ (außer im Falle eines Verstoßes). Im Gegensatz dazu müssen Drittstaatenangehörige ihren Führerschein innerhalb eines Jahres nach ihrer Niederlassung über die Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) in einen luxemburgischen Führerschein umschreiben lassen. Alle Informationen zum Führerschein finden Sie in unserem Blogbeitrag.
Nein, sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. In der Praxis wird sie jedoch von fast allen Eigentümern und Banken vor der Unterzeichnung eines Mietvertrags oder eines Immobiliendarlehens gefordert. Im Schadensfall wird der Mieter haftbar gemacht, es sei denn, es liegt ein Gegenbeweis vor.
Nur die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie ein Fahrzeug in Verkehr bringen (Gesetz vom 16. April 2003). Die Privathaftpflicht ist nicht obligatorisch, wird aber dringend empfohlen.