Die Fahrerunfallversicherung: Sind Sie als Fahrer versichert?
- Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Luxemburg zwingend vorgeschrieben, doch sie deckt die eigenen Gesundheitsschäden des Fahrers nicht ab.
- Die Fahrerschutzgarantie füllt diese Lücke, indem sie bei einem Unfall greift, unabhängig davon, ob Sie ihn selbst verschuldet haben oder nicht.
- Je nach den Bedingungen Ihres Vertrags deckt sie die Arztkosten, die Arbeitsunfähigkeit und den Tod ab.
- Häufig ist der Abschluss dieser Garantie freiwillig, doch in unseren Paketen „Essentielle“ und „Intégrale“ der Kfz-Versicherung Drive ist sie inbegriffen.
- Wenn Sie nicht sicher sind, lesen Sie unsere besonderen Bedingungen oder wenden Sie sich an Ihren Baloise-Berater.
Wer eine Kfz-Versicherung abschließt, geht meistens davon aus, unter allen Umständen abgesichert zu sein. Doch dabei handelt es sich um einen häufigen Irrtum, der teuer werden kann.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für jedes in Luxemburg zugelassene Fahrzeug zwingend vorgeschrieben ist, dient einem ganz bestimmten Zweck: Sie übernimmt die Schäden, die anderen Personen zugefügt wurden, also Fußgängern, Radfahrern, Mitfahrern in Ihrem Fahrzeug oder Insassen eines anderen beteiligten Fahrzeugs. Ebenso greift sie bei Sachschäden (Stadtmöbel, Fahrzeug der Gegenpartei).
Was sie nicht abdeckt: Den Fahrer selbst.
Bei einem von Ihnen verursachten Unfall werden Ihre eigenen Verletzungen - Knochenbrüche, Klinikaufenthalt, Arbeitsunfähigkeit - weder von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen noch automatisch von der Nationalen Gesundheitskasse (CNS), wenn die erstattungsfähigen Behandlungsmaßnahmen nicht ausreichen.
In Kürze:
- Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt ausschließlich andere Personen, nicht aber den unfallverursachenden Fahrer.
- Ihre eigenen Verletzungen werden weder von der Haftpflichtversicherung abgedeckt noch vollständig von der CNS übernommen.
- Ohne Fahrerschutzgarantie müssen Sie allein für die finanziellen Folgen Ihrer eigenen Gesundheitsschäden aufkommen.
Bei den meisten Versicherern stellt die Fahrerschutzgarantie eine freiwillige Option dar, die dem Kfz-Versicherungsvertrag hinzugefügt werden kann. Bei der Kfz-Versicherung Drive der Baloise ist die Fahrerschutzgarantie ab dem Basispaket inbegriffen.
Sie übernimmt Ihre Gesundheitsschäden, die Ihnen als Fahrer infolge eines Verkehrsunfalls entstehen, unabhängig davon, ob Sie der Unfallverursacher sind oder nicht.
Die folgende Vergleichsübersicht verdeutlicht den Unterschied:
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Haftpflichtschutz | Fahrerschutz |
| Hauptzweck |
Entschädigung anderer Personen für die Schäden, die ihnen durch das versicherte Fahrzeug zugefügt wurden. |
Entschädigung des Fahrers selbst bei Gesundheitsschäden oder Tod. |
| Art der abgedeckten Schäden | - Gesundheitsschäden anderer Personen - Sachschäden am Eigentum anderer Personen - bestimmte Rechtsverfolgungskosten (Anwaltskosten, Kaution) |
- Arztkosten, Klinikaufenthalt |
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Entschädigungs- empfänger |
Andere Personen, die durch den Fahrer des Fahrzeugs geschädigt wurden. | Der versicherte Fahrer des Fahrzeugs, selbst wenn er den Unfall verursacht hat. |
| Abgesicherte Fahrzeuge |
Das pflichtversicherte Fahrzeug |
Das versicherte Fahrzeug + Ersatzfahrzeug + bestimmte Miet- oder Leihfahrzeuge (Pkw, Wohnmobil, Transporter). |
| Automatische Entschädigung des Fahrers |
Nein (Der unfallverursachende Fahrer wird durch die Haftpflichtversicherung nicht geschützt.) |
Ja, selbst wenn er den Unfall verursacht hat. |
| Erstattete Kosten | Schäden, die anderen zugefügt wurden | Arztkosten, die nicht von der CNS erstattet werden, Arbeitsunfähigkeit, Gesundheitsschäden |
Wem nützt sie?
Je nach Vertrag und Fahrerprofil kann die Versicherung folgende Personen schützen:
- den gewöhnlichen Fahrer des Fahrzeugs (in der Regel der Versicherungsnehmer)
- jede Person im Besitz einer Fahrerlaubnis, die den allgemeinen Bedingungen entsprechend im Vertrag angegeben sein muss oder nicht
Die Kfz-Versicherung Drive beinhaltet ab dem Basispaket automatisch die Fahrerschutzgarantie.
Bei einem Unfall übernimmt die Versicherung Folgendes:
- die Behandlungskosten, die nicht von der CNS erstattet werden (Klinikaufenthalt, Rehabilitation, Krankentransporte)
- Aufwendungen für rekonstruktive Operationen oder Prothesen
- Anerkannte ästhetische Schäden und immaterielle Schäden
Arbeitsunfähigkeit
Die Garantie beinhaltet eine Entschädigung bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls.
Tod des Fahrers
Bei Tod infolge eines Verkehrsunfalls beinhaltet die Garantie in der Regel Folgendes:
- eine Pauschalentschädigung für die Hinterbliebenen (Ehepartner, Kinder)
- die anteilige oder vollständige Übernahme der Bestattungskosten
Abgrenzung
Die Fahrerschutzgarantie deckt ausschließlich die Gesundheitsschäden des Fahrers ab. Folgendes übernimmt sie nicht:
- Sachschäden am Fahrzeug (Windschutzscheibe, Glasbruch): Diese Schadenspositionen werden von der Sachschadenversicherung abgedeckt.
- Spezifische Zubehörteile und Anpassungen am Fahrzeug
Hauptsächlich ausgeschlossene Umstände
Wie bei jedem Versicherungsschutz werden bestimmte Situationen nicht abgedeckt. Die hauptsächlich ausgeschlossenen Umstände, die Sie kennen sollten, werden nachfolgend aufgezählt:
- Führen des Fahrzeugs in alkoholisiertem Zustand oder unter dem Einfluss verbotener Substanzen
- Führen des Fahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis oder bei Führerscheinentzug
- Schäden, die vorsätzlich durch den Fahrer verursacht wurden
Die Fahrerschutzgarantie ergänzt Ihren Versicherungsschutz, doch sie ersetzt ihn nicht. Jeder Versicherer bestimmt seine eigenen Bedingungen und Ausschlüsse, deshalb ist es wichtig, genau zu prüfen, was in Ihrem Vertrag steht.
Sie ist nicht austauschbar mit:
- der CNS in Bezug auf die erstattungsfähigen Behandlungsmaßnahmen
- der Kfz-Haftpflichtversicherung in Bezug auf Schäden, die anderen Personen zugefügt wurden
- einer darüber hinaus abgeschlossenen, persönlichen Erwerbsunfähigkeits- oder Todesfallversicherung
Sie deckt ausschließlich die Gesundheitsschäden des Fahrers infolge eines Verkehrsunfalls mit dem versicherten Fahrzeug ab. Sie gilt nicht für den ÖPNV: Die Versicherung schützt Sie am Steuer, nicht aber im Bus oder im Zug.
- Haben Sie eine Versicherung Drive Basispaket oder Vollkasko abgeschlossen? Dann ist dieser Versicherungsschutz automatisch in Ihrem Vertrag enthalten.
- Lesen Sie Ihre besonderen Bedingungen: Die Fahrerschutzgarantie wird darin ausdrücklich erwähnt, falls sie abgeschlossen wurde.
- Überprüfen Sie den Umfang des Versicherungsschutzes: Garantierte Beträge, Ausschlüsse, eventuelle Selbstbeteiligung
- Ermitteln Sie den abgesicherten Fahrerkreis: Umfasst er ausschließlich den gewöhnlichen Fahrer oder jeden Fahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis?
- Wenden Sie sich an Ihren Baloise-Makler, wenn Sie in Bezug auf Ihr Schutzniveau unsicher sind.
Sie möchten Ihren Versicherungsschutz überprüfen oder Ihrem Vertrag die Option Fahrerschutz hinzufügen? Wenden Sie sich an einen agenten der Baloise Luxemburg oder besuchen Sie Ihren Kundenbereich.
Erstveröffentlichung des Textes im Januar 2022, Aktualisierung im Februar 2026
Nein. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich die Schäden ab, die anderen Personen zugefügt wurden (Fußgängern, Mitfahrern, anderen Verkehrsteilnehmern, anderen Fahrzeugen). Den Fahrer des unfallverursachenden Fahrzeugs schützt sie nicht.
Sie übernimmt die Gesundheitsschäden des Fahrers bei einem Unfall mit dem versicherten Fahrzeug. Sie greift unabhängig davon, ob der Fahrer den Unfall selbst verschuldet hat oder nicht.
Die Garantie gilt, wenn Sie sich Gesundheitsschäden zuziehen:
- während Sie das Fahrzeug führen,
- während Sie in das Fahrzeug einsteigen oder aus dem Fahrzeug aussteigen,
- während Sie Gepäck ein- oder ausladen,
- während Sie kleine Reparaturmaßnahmen vornehmen oder an einer Pannenhilfe mitwirken,
- während Sie einem Unfallopfer Hilfe leisten,
- wenn Sie im Zusammenhang mit dem Raub des Fahrzeugs angegriffen werden (Carjacking)
wenn Sie versehentlich Gase oder Dämpfe aus dem Fahrzeug einatmen.
Sie gilt für:
- jeden Fahrer des Fahrzeugs, der im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist
- den gewöhnlichen Fahrer, selbst wenn er infolge eines Schadensfalls oder während eines Auslandsaufenthalts ein Ersatzfahrzeug nutzt
Die Versicherung kann Folgendes übernehmen:
- nicht erstattete Behandlungskosten (Klinikaufenthalt, chirurgischer Eingriff, Rehabilitation, Prothesen)
- finanzielle Einbußen infolge einer vorübergehenden oder dauerhaften Arbeitsunfähigkeit
- die erforderlichen Anpassungen der Wohnung bei dauerhafter Behinderung
- bestimmte Arten von Schäden: ästhetischer Schaden, immaterieller Schaden
Die Hinterbliebenen können eine Entschädigung erhalten für:
- die Bestattungskosten
- den wirtschaftlichen Schaden der Familie
- den immateriellen Schaden
Ja. Genau darin besteht ihr Zweck: Schutz des Fahrers, selbst wenn er den Unfall verursacht hat bzw. kein anderer Unfallverursacher ermittelt wird.
Nein. Sie deckt ausschließlich Gesundheitsschäden des Fahrers ab.
Sachschäden (Karosserie, Glasbruch, Diebstahl...) fallen unter andere Garantien der Kfz-Versicherung.
Ja. Wie jede Kfz-Versicherung deckt auch diese Versicherung Unfälle nicht ab, wenn der Fahrer:
- keine gültige Fahrerlaubnis besitzt
- unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln fährt
- eine Alkoholkontrolle ablehnt
- vorsätzlich oder leichtsinnig handelt oder eine Straftat begeht
Das Nichttragen des Sicherheitsgurts oder der vorgeschriebenen Sehhilfe kann die Entschädigung herabsetzen.
Ja, wenn diese Situation im Vertrag vorgesehen ist: Der Versicherungsschutz kann auf ein zeitweilig gemietetes oder infolge einer Panne oder eines Unfalls zur Verfügung gestelltes Fahrzeug ausgeweitet werden.
Weil der Fahrer ohne diese Versicherung für die finanziellen Folgen eines selbst verschuldeten Unfalls allein aufkommen muss: Nicht erstattete Behandlungskosten, Einkommensverlust, Behinderung usw.
Die Haftpflichtversicherung schützt nur andere Personen.