Für alle Segelfans und Liebhaber von Booten, Jetski oder sonstigen Wasserfahrzeugen: Welche Regeln sind zu beachten, wo kann man in Luxemburg fahren und welche Versicherung sollte man haben, wenn man ein Freizeitboot in Luxemburg oder im Ausland besitzt?
Die Versicherungen für Boote, Katamarane, motorisierte Schlauchboote, Jetski und andere Wasserfahrzeuge variieren je nach Bedarf des Eigentümers. Man kann die eigene Ausrüstung gegen Schäden versichern, andererseits gibt es auch Versicherungen gegen Schäden, die Dritten entstehen, z. B. Schäden an fremden Booten oder Personenschäden. Egal, ob Sie täglich oder nur ab und zu ablegen, es ist unerlässlich, sich gegen die möglichen Risiken abzusichern, genauso wie beim Autofahren!
Folgendes sollten Sie sich über das Bootfahren in Luxemburg merken. Alle gesetzlichen Vorschriften über den Bootssport finden Sie hier.
- Sportbootführerschein für Binnengewässer: für das Steuern von Freizeitbooten und -schiffen bis zu einer Länge von 20 Metern auf Binnengewässern, Flüssen, Seen etc.
- Sportküstenschifferschein: für das Steuern von Freizeitbooten bis zu einer Länge von 7 m und ohne bewohnbare Kabine in Küstengewässern bis 3 Seemeilen Abstand von der Küste
- Sportküstenschifferschein Plus: für das Steuern von Freizeitbooten bis zu einer Länge von 20 m in Küstengewässern bis 6 Seemeilen Abstand von der Küste
- Sporthochseeschifferschein (Segel und Motor oder nur Motor): für das Steuern von Freizeitschiffen bis zu einer Länge von 24 m auf hoher See ohne Begrenzung des Navigationsbereichs.
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein, um einen Bootsführerschein zu erwerben. Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern.
Es besteht eine Pflicht zur Identifizierung oder Eintragung von Freizeitbooten und -schiffen. Für kleine Fahrzeuge benötigt man ein Identifizierungszertifikat, dieses ist 5 Jahre gültig.
"Sowohl für die Nutzung des Bootes als auch für den Abschluss einer Versicherung muss Ihr Fahrzeug zwingend beim Schifffahrtsaufsichtsamt in Luxemburg identifiziert oder eingetragen sein. Für die Anmeldung muss man gebietsansässig sein."
Ein luxemburgischer Bootsführerschein oder eine luxemburgische Bestätigung eines ausländischen Führerscheins ist für das Steuern eines im öffentlichen Register für Freizeitboote und -schiffe eingetragenen Fahrzeugs unter luxemburgischer Flagge obligatorisch.
https://maritime.public.lu/en/pleasure-craft/permis-navigation.html
Wenn Sie in Luxemburg Freizeitbootssport betreiben möchten, sollten Sie auf die Mosel. Die meisten anderen Orte erlauben keine Motorfahrzeuge. Sie müssen zudem über Ihr eigenes Boot verfügen, denn es gibt keine Möglichkeit, eines zu mieten.
Leider gibt es keine globale Dokumentenlegalisation für den Freizeitbootssport. Es gibt auch keinen internationalen oder europäischen Bootsführerschein für den Freizeitbereich. Sie müssen sich über die Vorschriften informieren, die in dem Land, wo Sie fahren möchten, gelten. In Luxemburg kann man allerdings einen Führerschein erwerben, mit dem man auf dem Meer fahren darf.
Wenn Sie in Luxemburg gebietsansässig sind, können Sie auch ein in Luxemburg eingetragenes und versichertes Boot besitzen, es aber im Ausland liegen haben.
Sie sollten mindestens über eine Haftpflichtversicherung verfügen, diese deckt jedoch nur Schäden ab, die Dritten entstehen. (https://www.stradalex.lu/fr/slu_src_publ_leg_mema/toc/leg_lu_mema_199710_78/doc/mema_1997A24041).
Um bestens geschützt zu sein, sollte man lieber eine Vollversicherung für den Freizeitbootssport abschließen.
Es handelt sich um eine Bootsversicherung für Segel- und Motorboote, Katamarane und andere Wasserfahrzeuge, die zu Sport-, Unterhaltungs- und Freizeitzwecken genutzt werden. Bei Baloise kann diese Versicherung nur von natürlichen Personen abgeschlossen werden, sie eignet sich also nicht für beruflich genutzte Fahrzeuge.
Der Versicherungsvertrag gilt mindestens ein Jahr und versichert Ihr Fahrzeug sowohl während seiner Nutzung als auch am Liegeplatz und in der Winterzeit.
Wie bei der Kfz-Versicherung gibt es zwei Arten der Versicherung.
- Versicherung für Ihre Wassersportausrüstung:
Sie haben die Wahl zwischen zwei Optionen: nur die Haftpflichtversicherung für den Fall, dass bei einem Unfall Dritte verletzt werden, oder die Allschadenversicherung, die auch die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz Ihres Fahrzeugs übernimmt.
- Versicherung für den Skipper:
Diese Versicherung wird nur im Fall der Miete eines Bootes abgeschlossen und deckt Sach- und Personenschäden ab, die Dritten entstehen.
Es bestehen zusätzliche Optionen für bestimmte Fälle, damit Sie die Fahrt sorgenfrei genießen können:
- das Schleppen von Wasserskifahrern,
- die geforderte Kaution im Fall einer Beschlagnahme des Bootes bei einem Unfall,
- die Erstattung der Kosten für Hilfeleistungen,
- die Ausstattung des Fahrzeugs (z. B. Möbel oder Navigationsgeräte) bei einem Unfall.
Bei Abschluss einer Kasko-Versicherung werden aktuelle Fotos vom Fahrzeug gefordert, damit der Versicherer sieht, um welchen Fahrzeugtyp es sich handelt, und Ihnen Empfehlungen über den am besten geeigneten Versicherungsschutz geben kann.
Der zu versichernde Wert des Bootes wird vom Versicherungsnehmer auf der Grundlage des aktuellen Zustands zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angegeben.
Wenn zum Beispiel ein Eigentümer schätzt, dass sein 15 Jahre altes Segelboot heute 20 000 € wert ist, schließt er eine Versicherung über einen Wert von 20 000 € ab und zahlt die anhand dieses festgelegten Betrags berechnete Versicherungsprämie.
Die Freizeitbootsversicherung gilt beim Befahren von Küstengewässern und Wasserstraßen (einschließlich Seen und Teichen) in allen Ländern des geographischen Europas und in den Mittelmeerländern.
Kurz gesagt, egal ob Sie Gelegenheitssegler oder eingefleischter Wassersportfan sind, es ist wichtig, eine geeignete Versicherung zu haben, um sorgenfrei unterwegs zu sein und die Fahrt sorgenfrei genießen zu können.