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Wohnen

Wasserschaden in Luxemburg: Was ist zu tun und wie erhalten Sie eine Entschädigung?

23. Juli 2026
Ein Wasserschaden ist immer belastend. Dennoch zählt diese Art von Schaden zu den häufigsten Schadenfällen in Wohngebäuden. Woran erkennen Sie einen Wasserschaden, wie reagieren Sie schnell, wer ist verantwortlich und wie erhalten Sie die Entschädigung, auf die Sie Anspruch haben?
Zusammenfassung und Inhaltsverzeichnis
Kurz zusammengefasst

Ein Wasserschaden ist ein Schaden, der durch die unbeabsichtigte Einwirkung von Wasser auf ein Wohngebäude oder eine Wohnung entsteht (Leckagen, Überlaufen oder Wassereintritt). Damit der Schaden von der Wohngebäude- oder Hausratversicherung übernommen werden kann, muss er plötzlich und unvorhergesehen eintreten. Im Falle eines Wasserschadens in Luxemburg sollten Sie die Wasserzufuhr abstellen, den Strom in den betroffenen Bereichen ausschalten, das Wasser aufnehmen, Ihre Möbel schützen, die Schäden fotografieren und den Schaden anschließend innerhalb von acht Werktagen Ihrer Versicherung melden.

Was gilt als Wasserschaden?

Ein Wasserschaden bezeichnet jeden Schaden, der durch die unbeabsichtigte Einwirkung von Wasser auf eine Wohnung oder ein Wohngebäude entsteht. Aus Sicht der Versicherung umfasst dies Schäden, die durch Leckagen, Überlaufen oder Wassereintritt verursacht werden und sowohl das Gebäude als auch den Hausrat beschädigen. Damit der Schaden von der Versicherung übernommen wird, muss das Schadenereignis plötzlich und unvorhergesehen eintreten.

Die häufigsten Ursachen für Wasserschäden

Ein Wasserschaden kann verschiedene Ursachen haben:

  • Eine undichte Wasserleitung (Rohrbruch oder defekte Dichtung).
  • Ein defektes Haushaltsgerät (Waschmaschine, Geschirrspüler oder Warmwasserbereiter).
  • Das Überlaufen einer Badewanne, eines Waschbeckens oder einer Sanitäranlage.
  • Wassereintritt über das Dach, insbesondere nach starken Regenfällen oder infolge einer mangelhaften Abdichtung.
  • Ein Rückstau aus der Kanalisation, der zwar seltener vorkommt, aber ebenfalls zu den versicherten Schadenfällen gehört.
  • Außergewöhnliche Unwetter, die zu einem erheblichen Wassereintritt führen können.
Welche Gebäudeteile und Geräte können betroffen sein?

Ein Wasserschaden kann verschiedene Bereiche einer Wohnung oder eines Hauses betreffen. Wände, Böden und Decken sind häufig als Erste betroffen und weisen Feuchtigkeit, Wasserflecken oder Schäden an den Oberflächen auf. Auch Möbel können durch das Wasser beschädigt werden.

Zu den am häufigsten betroffenen Haushaltsgeräten zählen Waschmaschinen, Geschirrspüler und Warmwasserbereiter. Sie können entweder die Ursache des Wasserschadens sein oder selbst durch das Wasser beschädigt werden.

Was ist bei einem Wasserschaden zu tun?
Die Wohnung sichern und den Schaden begrenzen

Dès que vous constatez un dégât des eaux, quelques gestes d'urgence s'imposent pour éviter que la situation s'aggrave. Commencez par couper l'arrivée d'eau principale de votre logement. Elle est généralement située près du compteur ou sous l'évier. Si la fuite provient de chez un voisin ou des parties communes, prévenez-le immédiatement ou contactez le syndic.

Sobald Sie einen Wasserschaden feststellen, sollten Sie umgehend handeln, damit sich die Situation nicht weiter verschlimmert. Stellen Sie zunächst die Hauptwasserzufuhr Ihrer Wohnung ab. Diese befindet sich in der Regel in der Nähe des Wasserzählers oder unter der Spüle. Stammt das Wasser aus einer Nachbarwohnung oder aus den Gemeinschaftsbereichen des Gebäudes, informieren Sie Ihren Nachbarn unverzüglich oder wenden Sie sich an die Hausverwaltung.

Schalten Sie anschließend den Strom in den betroffenen Bereichen aus, um das Risiko eines Stromschlags auszuschließen – insbesondere dann, wenn sich das Wasser Steckdosen oder angeschlossenen Elektrogeräten nähert. Nehmen Sie das Wasser so weit wie möglich mit Handtüchern oder einem geeigneten Nasssauger auf. Bringen Sie anschließend Möbel und Wertgegenstände aus dem überfluteten Bereich in Sicherheit. Fotografieren Sie zum Schluss sämtliche Schäden aus verschiedenen Blickwinkeln. Diese Aufnahmen sind wichtige Nachweise für Ihr Entschädigungsverfahren.

Wie melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung?

Nachdem die Wohnung gesichert wurde, sollten Sie Ihre Versicherung so schnell wie möglich informieren. Die übliche Frist für die Meldung eines Wasserschadens beträgt fünf Werktage ab dem Zeitpunkt, an dem der Schaden festgestellt wurde.

Halten Sie für die Schadenmeldung Ihre Versicherungsnummer, die Anschrift der betroffenen Wohnung sowie eine genaue Beschreibung der Schadenursache bereit, zum Beispiel eine undichte Wasserleitung, das Überlaufen eines Haushaltsgeräts oder Wassereintritt durch die Decke. Fügen Sie außerdem Ihre Fotos sowie alle weiteren relevanten Unterlagen wie Rechnungen oder Zeugenaussagen bei. Am einfachsten melden Sie den Schaden über Ihr myBaloise-Kundenportal. Alternativ können Sie sich auch an Ihre Beraterin oder Ihren Berater oder an den Kundenservice wenden.

Wer trägt die Kosten bei einem Streit zwischen Mieter und Vermieter?

Kommt es in einer Mietwohnung zu einem Wasserschaden, stellt sich sofort die Frage, wer die finanziellen Folgen trägt. Wer für den Schaden verantwortlich ist, hängt in erster Linie von der Ursache des Schadens und von den betroffenen Gebäudeteilen oder Einrichtungen ab.

Pflichten und Verantwortung des Mieters

Der Mieter ist für die laufende Instandhaltung der Wohnung sowie für Schäden verantwortlich, die durch mangelnde Pflege oder unsachgemäße Nutzung entstehen. Dazu gehören insbesondere Dichtungen an Armaturen, Duschschläuche, kleinere Sanitärreparaturen sowie Haushaltsgeräte, die der Mieter selbst installiert hat, beispielsweise Waschmaschinen oder Geschirrspüler. Ist ein Wasserschaden auf eine verschlissene, nicht ausgetauschte Dichtung oder auf einen Duschschlauch zurückzuführen, der wegen mangelnder Wartung geplatzt ist, kommt in der Regel die Hausratversicherung des Mieters für den Schaden auf.

Pflichten und Verantwortung des Vermieters

Der Vermieter ist dagegen für die tragenden Bauteile und die fest installierten Einrichtungen der Wohnung verantwortlich. Dazu zählen unter Putz verlegte Wasserleitungen, das Dach, fest installierte Sanitäranlagen, Abwasserleitungen sowie alle Einrichtungen, deren Schäden auf Alterung oder Baumängel zurückzuführen sind. Wird ein Wasserschaden durch eine veraltete Wasserleitung oder durch Wassereintritt über das Dach verursacht, übernimmt in der Regel die Wohngebäudeversicherung des Vermieters die Kosten für die Instandsetzung.

Und wie sieht es in einem Mehrfamilienhaus mit Wohnungseigentum aus?

In einem Gebäude mit Wohnungseigentum ist die Situation komplexer. Geht der Wasserschaden von den Gemeinschaftsbereichen aus – beispielsweise von einer Steigleitung, einer unterirdischen Leitung oder dem gemeinschaftlichen Dach –, ist die Eigentümergemeinschaft verantwortlich. Die Hausverwaltung meldet den Schaden anschließend der Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft, deren Abschluss in Luxemburg seit 2014 verpflichtend ist. Diese Unterscheidung ist entscheidend, um schnell festzustellen, welche Versicherung informiert werden muss.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die jeweiligen Verantwortlichkeiten:

Art des Schadens

Verantwortliche Partei

Zuständige Versicherung

Dichtung an einer Armatur, Duschschlauch

Mieter

Hausratversicherung des Mieters

Haushaltsgerät des Mieters

Mieter

Hausratversicherung des Mieters

Veraltete, unter Putz verlegte Wasserleitung

Vermieter

Wohngebäudeversicherung des Vermieters

Dach, baubedingter Wassereintritt

Vermieter

Wohngebäudeversicherung des Vermieters

Gemeinschaftsbereiche (Steigleitung, Terrasse usw.)

Eigentümergemeinschaft

Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft

 

Wenn Sie mehr über die Verteilung der Verantwortlichkeiten erfahren möchten, lesen Sie unseren ausführlichen Leitfaden zum Thema „Wasserschaden: Mieter oder Vermieter?“.

 

Mit welcher Entschädigung und Erstattung können Sie rechnen?
Übernimmt die Hausratversicherung die Reparaturkosten?

Die Wasserschadendeckung Ihrer Hausratversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die Reparatur und die Wiederherstellung Ihrer Wohnung nach einem Schadenfall. Dazu gehören Schäden an Wänden, Böden und Decken sowie der Ersatz beschädigter Gegenstände wie Möbel oder Elektrogeräte. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Umfang der festgestellten Schäden und den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags.

Beachten Sie jedoch die üblichen Leistungsausschlüsse: Schäden, die auf übermäßige Feuchtigkeit, Kondensation oder mangelnde Instandhaltung zurückzuführen sind, werden in der Regel nicht übernommen. Müssen Sie Ihre Wohnung während der Instandsetzungsarbeiten vorübergehend verlassen, sehen einige Versicherungsverträge die Übernahme der Kosten für eine Ersatzunterkunft vor. Für vermietende Eigentümer kann eine Mietausfallversicherung den Mietausfall während der Wiederherstellungsphase ausgleichen.

Der Ortstermin des Sachverständigen und der Zeitrahmen für die Instandsetzung

Nachdem Sie den Schaden Ihrer Versicherung gemeldet haben, kann diese einen Sachverständigen beauftragen, um das Ausmaß der Schäden zu bewerten und die Höhe der Entschädigung festzulegen.

Beim Ortstermin untersucht der Sachverständige die betroffenen Bereiche, ermittelt die Schadenursache und erstellt ein ausführliches Gutachten. Dieses Gutachten dient als Grundlage für die Berechnung Ihrer Entschädigung. Sobald die Begutachtung abgeschlossen ist und die Versicherung zugestimmt hat, können die Instandsetzungsarbeiten beginnen.

Häufig gestellte Fragen zu Wasserschäden
Welche Frist gilt für die Meldung eines Wasserschadens?

In der Regel 8 Werktage ab Feststellung des Schadensfalls, außer in Fällen höherer Gewalt.

Halten Sie für die Schadensmeldung Ihre Vertragsnummer, eine genaue Beschreibung der Schadensursache sowie Fotos der Schäden bereit. Warten Sie nicht, bis Sie alle Unterlagen beisammen haben, um Ihre Versicherung zu kontaktieren: Melden Sie den Schaden unverzüglich, auch wenn Sie die Unterlagen erst später vervollständigen.

Welche Schäden gelten nicht als Wasserschaden?

Schäden, die durch dauerhaft erhöhte Feuchtigkeit, Kondensation oder eine offensichtliche mangelnde Instandhaltung entstehen, fallen in der Regel nicht unter die Wasserschadendeckung.

Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten eines Wasserschadens?

Die Kosten eines Wasserschadens können je nach Ausmaß der Schäden sowie der Größe der betroffenen Fläche und der beschädigten Einrichtungen erheblich variieren. Handelt es sich um einen kleineren Schaden, der frühzeitig entdeckt wird und lediglich geringe Malerarbeiten sowie den Austausch weniger Gegenstände erfordert, liegen die Kosten in der Regel zwischen 500 und 1.600 €. Bei einem größeren Wasserschaden, der eine technische Trocknung, Elektroreparaturen und die Instandsetzung mehrerer Räume erforderlich macht, können die Kosten 3.000 bis 5.000 € erreichen. In besonders schweren Fällen, etwa wenn mehrere Etagen eines Mehrfamilienhauses betroffen sind, können sie sogar mehr als 30.000 € betragen. Die tatsächlichen Kosten hängen insbesondere von den zu ersetzenden Boden- oder Wandbelägen, dem Zustand der Leitungen und Rohrsysteme sowie von der Notwendigkeit spezieller Sanierungsmaßnahmen ab.

Wie wird ein Wasserschaden an der Decke behoben?

Lassen Sie die betroffenen Bereiche zunächst vollständig trocknen – dies kann mehrere Wochen dauern. Tragen Sie anschließend ein Mittel gegen Schimmel auf, schließen Sie Risse und beschädigte Stellen mit Spachtelmasse, schleifen Sie die Fläche ab und streichen Sie sie anschließend neu. Stammt der Wassereintritt aus der darüberliegenden Wohnung, sollten Sie Ihren Nachbarn sowie die Hausverwaltung informieren.

Wie lange dauert die Trocknung nach einem Wasserschaden?

Die Dauer der Trocknung hängt wesentlich vom Ausmaß des Schadens und von den betroffenen Materialien ab. Bei einem leichten Wasserschaden reichen oft einige Tage bis etwa eine Woche aus. Ist das Wasser jedoch tief in Wände oder Decken eingedrungen, kann die Trocknung mehrere Wochen oder – bei dichten Materialien wie Naturstein – sogar mehrere Monate in Anspruch nehmen. Der Einsatz professioneller Luftentfeuchter beschleunigt den Trocknungsprozess erheblich und verringert das Risiko einer Schimmelbildung. Verlassen Sie sich dabei nicht allein auf den Oberflächeneindruck: Eine Wand kann sich trocken anfühlen, obwohl sich im Inneren noch Feuchtigkeit befindet.

Wann kann nach einem Wasserschaden neu gestrichen werden?

Bevor Sie neu streichen, müssen die betroffenen Flächen vollständig getrocknet sein. Andernfalls können sich Blasen bilden, die Farbe kann sich ablösen oder unter dem neuen Anstrich kann Schimmel entstehen. In der Regel sollten Sie mindestens drei bis vier Wochen nach dem Schaden warten. War der Wasserschaden besonders schwerwiegend, kann eine Wartezeit von zwei bis drei Monaten erforderlich sein. Ein Fachbetrieb kann die Restfeuchte messen und feststellen, ob der Untergrund bereits trocken genug ist. Ein zu früher Anstrich schließt die Feuchtigkeit in der Wand ein und kann die Instandsetzung dauerhaft beeinträchtigen. Wurde Ihr Badezimmer beschädigt, ist besondere Vorsicht geboten, da dieser Raum von Natur aus einer höheren Luftfeuchtigkeit ausgesetzt ist.