Hausratversicherung bei Immobilientransaktionen: Der umfassende Leitfaden für Käufer und Verkäufer
Die luxemburgischen Vorschriften machen die Hausrat- und Wohnungsversicherung für Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung nicht obligatorisch.
Es ist jedoch möglich, dass Ihre Bank bei der Erstellung eines Immobiliendarlehens einen Hausratversicherungsnachweis verlangt. Diese Anforderung zielt darauf ab, ihre Investition vor größeren Schäden wie Bränden oder Wasserschäden zu schützen.
Zudem hat ein nicht versicherter Vermieter im Schadenfall die Reparatur- oder Wiederaufbaukosten selbst zu tragen. Diese Kosten können schnell beträchtliche Beträge erreichen und Ihr Immobilienvermögen gefährden. Der Abschluss einer Hausrat- und Wohnungsversicherungist daher ein wesentlicher finanzieller Schutz für Ihre Immobilie.
Der Käufer einer Immobilie muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrags einen Hausratversicherungsvertrag abgeschlossen haben. Am besten nehmen Sie nach Unterzeichnung des Vorvertrags Kontakt mit Ihrer Versicherungsgesellschaft auf, um die Deckung der neuen Immobilie zu antizipieren.
Die Kündigung kann sofort nach Unterzeichnung beim Notar erfolgen. Der Verkäufer kann den Hausratversicherungsvertrag per Einschreiben mit Rückschein an die Versicherungsgesellschaft oder durch Kontaktaufnahme mit seinem Versicherungsvertreter kündigen. Er muss seinem Kündigungsantrag eine Kopie des Kaufvertrags beifügen.
Die Hausratversicherung der verkauften Immobilie wird zum Zeitpunkt des Verkaufs gekündigt und der Verkäufer erhält den Restbetrag (vom Zeitpunkt der Kündigung bis zum Ablaufdatum des Vertrages) zurück.
Als Käufer finden Sie hier einige wesentliche Garantien, die Sie in Ihrem Vertrag mit Ihrer Versicherung berücksichtigen sollten. Stellen Sie sicher, dass sie im Grundangebot enthalten sind, oder schließen Sie die notwendigen Garantien ab, um Ihr Heim gut zu versichern.
- Die Haftpflichtversicherung schützt vor Schäden an Nachbarn, wie zum Beispiel einem Wasserschaden, der die darunter liegende Wohnung beschädigt.
- Die Diebstahl-Vandalismus-Garantie erstattet den Ersatz von Diebesgut und die Behebung von Einbruchschäden.
- Die Wasserschadenversicherung übernimmt Reparaturen nach Leckagen von Rohrleitungen oder Wassereintritt durch das Dach.
- Die Glasbruchgarantie deckt den Austausch von versehentlich beschädigten Scheiben, Fenstern und Fenstertüren ab.
- Der Schutz vor Naturkatastrophen deckt Schäden durch Überschwemmungen und Stürme ab, die in Luxemburg häufig auftreten.
Wenn Sie eine Hausratversicherung abschließen, teilen Sie Ihrem Versicherer alle Ihre Bedürfnisse mit, um eine Formel zu erhalten, die ihnen am besten entspricht.
Sie haben eine Immobilie im Bau gekauft oder renovieren ein Haus? Der Bau oder die Renovierung eines Eigenheims erfordert besondere Aufmerksamkeit in Bezug auf die Versicherung. Die Baustelle muss vom ersten Spatenstich an geschützt werden, auch wenn Sie noch nicht vor Ort wohnen.
Schützen Sie Ihre Immobilie von Beginn der Arbeiten an mit einer passenden Hausratversicherung „Haus im Bau“. Dieser spezifische Schutz umfasst mehrere Ebenen:
- Ab Beginn der Bauarbeiten: Schutz vor großen Risiken: Brand, Sturm, Explosion, Blitzschlag, Vandalismus, Einschluss der Bauherrenhaftpflichtversicherung, Schutz vor Regressansprüchen von Nachbarn und Dritten
- Sobald das Gebäude geschlossen und abgedeckt ist: Ausweitung des Schutzes auf Wasserschäden, Frost, Hagel, Schneegewicht. Dies aktiviert auch die Diebstahlversicherung, wenn die Unterkunft mit den in der Diebstahl- /Vandalismusgarantie geforderten Schutz- und Schließmitteln ausgestattet ist.
Diese skalierbare Versicherung passt sich den Projektphasen an, um einen kontinuierlichen Schutz zu gewährleisten. Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie definitiv in Ihre Behausung einziehen, gelten alle anderen Garantien Ihres Vertrages zu den in Ihren besonderen Bedingungen vorgesehenen Modalitäten.
Bitte beachten Sie, dass diese Versicherung keine Baustellen-Vollkaskoversicherung ersetzt. Letztere versichert Schäden, die auf bauliche Unwägbarkeiten zurückzuführen sind. Die Vollkaskoversicherung versichert auch Ausrüstung, Materialien, Arbeiter und alles, was vorübergehend mit der Baustelle verbunden ist.
Warten Sie nicht bis zum Ende der Arbeiten, um Ihren Versicherer zu kontaktieren. Mit einer vorgezogenen Willenserklärung profitieren Sie von einer angemessenen Deckung und vermeiden Zeiträume ohne Versicherungsschutz.
Solange Sie Eigentümer der Immobilie sind, müssen Sie eine laufende Hausratversicherung haben.
Wenn Ihre Immobilie jedoch leer und nicht vermietet ist, können Sie sich an Ihren Versicherer wenden, um Ihren Vertrag auf ein Minimum zu reduzieren und ihn in ein nicht bewohntes Eigentum umzuwandeln.
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Unser Team analysiert Ihre Situation, um Ihren Vertrag individuell anzupassen. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der passenden Optionen für Ihr Objekt, sei es für eine Wohnung oder ein Haus.
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Unabhängig davon, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind, ist es wichtig, den Abschluss oder die Kündigung Ihres Vertrags mit dem Datum des Verkaufs zu synchronisieren, um einen Zeitraum ohne Versicherungsschutz zu vermeiden.
Für Käufer empfiehlt es sich, bereits vor Unterzeichnung der endgültigen Kaufurkunde eine Versicherung abzuschließen. Für Verkäufer ist es am besten, ihre Deckung bis zum Abschluss der Transaktion aufrechtzuerhalten. In jedem Fall sollten die in Ihrem Vertrag enthaltenen Garantien besonders beachtet werden, um einen optimalen Schutz Ihrer Investition zu gewährleisten.
Baloise begleitet Sie bei diesem wichtigen Schritt mit individuellen Versicherungslösungen, wie dem Home-Angebot, das sich an Ihre spezifische Situation anpasst.
Zögern Sie nicht, einen agenten zu kontaktieren, um gemeinsam den besten Schutz für Ihre Immobilie zu finden, unabhängig davon, ob Sie sich in der Kauf-, Verkaufs- oder Bauphase befinden.
In Luxemburg erlischt die mit der verkauften Immobilie verbundene Hausratversicherung automatisch drei Monate nach Unterzeichnung der notariellen Urkunde. Diese Regelung ist in Artikel 69 des luxemburgischen Gesetzes über Versicherungsverträge vorgesehen. Der Verkäufer muss seinen Versicherer unverzüglich informieren und ihm eine Kopie des Kaufvertrags übermitteln. Er kann je nach den Bedingungen seines Versicherers die Kündigung des Vertrags zum Zeitpunkt des Verkaufs beantragen. Die genauen Modalitäten der Kündigung und der Rückerstattung sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu prüfen.
Ja, ein zukünftiger Käufer kann bereits vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar eine Hausratversicherung abschließen. Dies wird sogar dringend empfohlen, da dadurch ein sofortiger Versicherungsschutz für die Immobilie ab der Schlüsselübergabe gewährleistet ist. Bei einem Immobilienkredit verlangen manche Banken zudem einen Versicherungsnachweis, bevor sie die Mittel freigeben. Ein frühzeitiger Abschluss verhindert eine Lücke im Versicherungsschutz und schützt den Käufer vor möglichen Schadensfällen.
Während dieser Übergangszeit verbleibt die Verantwortung für die Sache beim Verkäufer, der jeden Schadensfall unverzüglich seinem Versicherer melden muss. Der Käufer ist noch nicht Eigentümer. Der Verkäufer muss den Schadensfall daher innerhalb der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Fristen (häufig 8 Tage) seinem Versicherer melden.
Nein, der Verkäufer kann seine Hausratversicherung nicht vor der Unterzeichnung der notariellen Urkunde beim Notar kündigen. Die Immobilie muss bis zur offiziellen Eigentumsübertragung versichert bleiben. Die Kündigung kann nach der endgültigen Unterzeichnung erfolgen, indem ein Antrag an die Versicherungsgesellschaft gerichtet wird, dem eine Kopie des Kaufvertrags beizufügen ist. Der Verkäufer erhält dann den Anteil der bereits gezahlten Beiträge zurück, der dem verbleibenden Vertragszeitraum entspricht.