Hausrat- und Wohnungsversicherung in Luxemburg: Was Sie wirklich wissen müssen
In Luxemburg ist die Hausratversicherung für einen Hausbesitzer nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sie wird dringend empfohlen und oft von der Bank im Falle eines Kredits verlangt. Sie deckt in der Regel die wichtigsten Risiken (Feuer, Wasserschaden, Diebstahl, Glasbruch) sowie die zivilrechtliche Haftpflicht ab. Die Deckung variiert je nachdem, ob Sie Eigentümer in Eigennutzung oder Vermieter sind, und muss an Ihre Immobilie angepasst werden, insbesondere im Miteigentum, wo zwei Versicherungen nebeneinander bestehen.
↓ Ist die Hausrat- und Wohnungsversicherung für einen Hausbesitzer in Luxemburg obligatorisch?
↓ Was deckt eine Hausrat- und Wohnungsversicherung ab, wenn man Eigentümer ist?
↓ In Eigentümer in Eigennutzung, Vermieter: Was ist der Unterschied?
↓ Was kostet eine Hausrat- und Wohnungsversicherung für einen Eigentümer in Luxemburg?
↓ Welche Hausrat- und Wohnungsversicherung sollten Sie wählen, wenn Sie Eigentümer sind?
↓ FAQ - Hausrat- und Wohnungsversicherung für Eigentümer in Luxemburg
Rechtlich nein: Bis heute besteht keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung für Wohneigentümer, im Großherzogtum Luxemburg eine Hausratversicherung abzuschließen.
In der Praxis wird sie jedoch schnell unverzichtbar oder sogar auferlegt:
- Laufender Immobilienkredit: Ihre Bank wird fast immer eine Hausratversicherung verlangen. Dies ist eine Bedingung für die Hypothek, keine gesetzliche Verpflichtung im engeren Sinne, sondern ein unumgänglicher Schritt.
- Miteigentum: Die Miteigentumsvereinbarung kann eine Versicherung vorschreiben, die Ihre zivilrechtliche Haftung und die Schäden an den gemeinsam genutzten Bereichen abdeckt. Im Falle eines Reihenhauses ist es auch sehr zu empfehlen.
- Finanzielle Absicherung: Ein Haus oder eine Wohnung ist oft das erste Vermögen eines Haushalts. Ein großer Schadenfall kann schwerwiegende finanzielle Folgen haben und die Haftpflicht wird im Schadenfall bei anderen unentbehrlich.
Zusammenfassend: Rechtlich fakultativ, aber für die überwiegende Mehrheit der Eigentümer in Luxemburg konkret unverzichtbar.
Die Garantien einer Hausrat- und Wohnungsversicherung in Luxemburg decken in der Regel Schäden am Gebäude und am Inhalt ab (achten Sie auf eine gute Schätzung des Werts). Die Haftpflicht ist nicht systematisch eingeschlossen, die Hausratversicherung Home von Baloise beinhaltet die Haftung ab der Grundpauschale.
Die wichtigsten Garantien
| Brand | Schäden durch Feuer, Rauch, eine Explosion |
| Wasserschäden | Leckagen, Rohrbrüche, Versickerungen |
| Überschwemmung und Klimaereignisse | Überschwemmungs- und witterungsbedingte Schäden. Bitte beachten Sie, dass diese Garantien nicht automatisch in Ihrer Versicherung enthalten sind. Die Hausratversicherung Home von Baloise umfasst sie ab der Essentielle-Pauschale. |
| Diebstahl und Vandalismus | Einbruch, versuchter Diebstahl, Beschädigung |
| Glasbruch | Fenster, Glasfronten, Veranden |
| Zivilrechtliche Haftpflicht | Schäden an Dritten (Versickerung beim Nachbarn) |
Optionale Garantien, die für einen Eigentümer nützlich sind
Je nach Situation können Sie Ihren Schutz mit mehreren Paketen aus dem HOME-Vertrag verstärken:
- Garten & Außenanlagen: Gartenhäuser, Gartenmöbel, Werkzeuge, Pool, Ausrüstungen.
- Erneuerbare Energie: Sonnenkollektoren, Wärmepumpe, Erdwärme, verbundene Anlagen.
- Nachhaltige Mobilität: Schutz für Fahrräder, E-Bikes und zugehörige Ausrüstung.
- Wein- & Lebensmittelkeller: Temperaturschwankungen, versehentlicher Flüssigkeitsverlust, Weinkeller.
- Mobile Multimedia: Smartphones, Laptops, Tablets auf privaten Reisen.
Mit diesen Optionen können Sie Ihre Deckung an Ihr Zuhause anpassen.
Die Unterscheidung ist wichtig, da die Deckungsbedürfnisse nicht gleich sind.
Eigentümer in Eigennutzung:
Sie wohnen in der Wohnung, Ihr Vertrag deckt das Gebäude, Ihren Inhalt (Mobiliar, Wertsachen) und Ihre wohnungsbezogene zivilrechtliche Haftpflicht ab.
Vermietender Eigentümer (nicht eigengenutzt):
Sie vermieten die Wohnung/das Haus. In diesem Fall muss der Vertrag das Gebäude und Ihre Haftung als Vermieter abdecken, nicht aber den Inhalt des Mieters (es obliegt ihm, sich zu versichern). Sie können auch eine Garantie für unbezahlte Mieten oder Immobilienschäden abschließen, die im Rahmen des Home-Vertrags für Eigentümer ohne Eigennutzung angeboten werden.
Der Mieter seinerseits sollte über eine eigene Miethaftpflichtversicherung verfügen. Als Vermieter kann es hilfreich sein, eine Bescheinigung zu verlangen.
Wenn Sie Eigentümer einer Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft sind, bestehen zwei Versicherungsstufen nebeneinander:
- Die Versicherung des Miteigentums: Sie wird vom Verwalter abgeschlossen und deckt die Gemeinschaftsbereiche (Treppenhaus, Dach, Fassade) ab. Sie tragen dazu über die Nebenkosten bei.
- Ihre individuelle Versicherung: Sie deckt Ihren privaten Teil ab: das Innere Ihrer Wohnung, Ihr Eigentum und Ihre zivilrechtliche Haftpflicht.
Punkt zur Wachsamkeit: Stellen Sie sicher, dass Ihr Einzelvertrag nicht dieselben Elemente versichert wie das Miteigentum und dass sich dazwischen kein ungedeckter Bereich befindet.
Es gibt keinen Einheitstarif. Der Preis hängt von mehreren Faktoren ab:
- Der Fläche und Art der Immobilie (Einfamilienhaus, Wohnung, Reihenhaus)
- Dem Standort (Überschwemmungsgebiet, Innenstadt, ländliches Gebiet)
- Dem gewählten Garantieniveau (Grundpauschale im Vergleich zu Vollkasko)
- Dem Wert des zu versichernden Inhalts
- Der einbehaltene Selbstbehalt
Es ist daher schwierig, einen Festpreis anzugeben. Nur wenn Sie ein individuelles Angebot anfordern, können Sie einen verlässlichen Preis erhalten.
Einige Reflexe, die Sie sich vor der Unterzeichnung angewöhnen sollten:
- Bewerten Sie den Wert Ihrer Immobilie und deren Inhalt richtig. Eine Unterschätzung führt zu einer Teilentschädigung im Schadenfall (Proportionalregel).
- Lesen Sie die Ausschlüsse. Jeder Vertrag hat Situationen, die nicht abgedeckt sind. Es ist besser, sie vorher zu kennen als danach.
- Denken Sie daran, Ihren Vertrag nach Umbauarbeiten, einem Anbau oder dem Kauf von Wertsachen zu aktualisieren.
Nein, es besteht keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung. Aber die Bank verlangt es bei einem Hypothekarkredit, und die Miteigentumsvereinbarung kann es vorschreiben.
Der Eigentümer versichert das Gebäude und seine zivilrechtliche Haftpflicht im Zusammenhang mit der Immobilie. Der Mieter versichert seinen persönlichen Besitz und seine zivilrechtliche Miethaftpflicht. Als Eigentümer in Eigennutzung decken Sie beide Aspekte ab.
Das Risiko von Überschwemmungen ist nicht automatisch gedeckt. Die Naturkatastrophenversicherung ist oft eine Erweiterung, die separat abgeschlossen werden muss. Unser Home-Vertrag beinhaltet die Hochwasserdeckung bereits ab der „Essentielle“-Garantie.
Ja, es gibt mehrere Formeln. Jeder Mitbewohner/Jede Mitbewohnerin kann eine Einzelversicherung abschließen, um sein/ihr persönliches Eigentum und seine/ihre zivilrechtliche Haftpflicht zu schützen, oder sich für einen gemeinsamen Vertrag entscheiden, der die gesamte Wohnung abdeckt. Mindestens einer der Mitbewohner muss versichert sein, um die Anforderungen des Eigentümers zu erfüllen. Klären Sie diese Frage sofort nach Unterzeichnung des Mietvertrags.
Ohne Versicherung müssen Sie die gesamten finanziellen Folgen eines Schadens mit Ihrem persönlichen Vermögen tragen. Im Falle eines Brandes, eines Wasserschadens oder einer Naturkatastrophe können Reparaturen zehntausende Euro kosten. Sie haften auch für Schäden, die anderen, insbesondere Nachbarn, zugefügt werden.
Die auf Ihrem Dach installierten Solarmodule sind in der Regel durch Ihre Hausratversicherung abgedeckt, sofern Sie diese deklarieren und die entsprechende Option abschließen. Sie genießen dann die gleichen Garantien wie Ihr Gebäude. Die Gartenmöbel können auch je nach den gewählten Pauschalen versichert werden.
Melden Sie Ihren Schaden so schnell wie möglich bei Ihrem Versicherungsmakler oder direkt in Ihrem Bereich myBaloise (täglich rund um die Uhr verfügbar)
In Luxemburg versichert jeder seinen Teil der Haftung.
Der Eigentümer zahlt die Versicherung, die das Gebäude selbst abdeckt: Wände, Dach, Fassade, Rohrleitungen. Diese Versicherung schützt sein Vermögen vor großen Risiken (Feuer, Sturm, strukturellen Wasserschäden). Wird die Liegenschaft über einen Hypothekarkredit finanziert, verlangt die Bank in der Regel diese Absicherung.
Der Mieter zahlt die Versicherung, die sein persönliches Eigentum (Mobiliar, Geräte, Kleidung) und seine zivilrechtliche Miethaftpflicht deckt — d. h. Schäden, die er während der Mietdauer an der Wohnung verursachen könnte (z. B. Wasserschäden durch ein schlecht angeschlossenes Gerät). Siehe unseren Artikel zu diesem Thema.
Ja, und es ist sogar empfehlenswert. Das Mietrisiko deckt Schäden ab, die Ihnen als Vermieter entstehen könnten: unbezahlte Mieten oder Beeinträchtigungen der Wohnung durch den Mieter.
Unsere Hausratversicherung Home bietet spezifische Garantien für Eigentümer ohne Eigennutzung. Sie können Ihre Mieteinnahmen und Ihr Vermögen vor den Unwägbarkeiten der Vermietung schützen. Diese optimale Deckung passt sich an, je nachdem, ob es sich um eine Wohnung oder ein Haus handelt.