Rechtsgültig gebildete Vereinigungen und Verbände gelten als juristische Personen und es kann im Rahmen ihrer Tätigkeit vorkommen, dass sie Dritten gegenüber Schäden verursachen, für die sie dann haftbar sein können. Nur als Beispiel: Wenn ein Mitglied eines Musikvereins aus Unachtsamkeit ein Musikinstrument umstößt, das einen Dritten verletzt, würde direkt die Haftpflicht des Vereins eintreten und dem Verein würden in diesem Fall hohe Kosten entstehen.
Wenngleich diese Versicherung für Vereinigungen oder Verbände keine Pflicht ist, so ist sie dennoch sehr zu empfehlen, um sich gegen alle Eventualitäten abzusichern. Nur zur Information, sie deckt im Falle der Haftung:
- den Verband selbst als juristische Person
- seine Direktoren, Mitglieder, Angestellten oder auch Ehrenamtliche, die an den Aufgaben des Verbands beteiligt sind
- Schäden, die durch das Eigentum des Verbands verursacht werden
- die diversen Risiken, welche mit ihren Aktivitäten verbunden sind (ob übliche, gelegentliche oder sogar außerordentliche Risiken)
Gemäß Definition stellt ein Ehrenamtlicher sich freiwillig – ohne Verpflichtung und unentgeltlich – in den Dienst eines Dritten oder einer Gemeinde.
Dieser kann im Rahmen der Ausübung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit einem Dritten gegenüber Schäden zufügen. Nehmen wir zum Beispiel einen Fußballverein: Während des Trainings beschädigt ein Ball unbeabsichtigterweise den Dachziegel eines benachbarten Hauses. Dann stellt sich die Frage, wer in diesem Fall haftbar ist: der Betreffende, der den Ball unbeabsichtigterweise auf das Dach geschossen hat, oder der Fußballverein?
Dies bleibt festzustellen, doch der Betroffene kann sehr wohl einen Anspruch gegenüber dem Verein geltend machen. Daher ist es für diesen wichtig, sich gegen dieses Risiko abzusichern.
Außer dem Eintreten der Haftpflicht für gemeinnützige Verbände – die das Hauptrisiko ist, gegen welches ein Verband sich absichern sollte – können weitere Risiken eintreten, wie:
- Risiken in Verbindung mit den Räumlichkeiten und dem Eigentum des Verbands
Brände, Elektro- und Haushaltsschäden oder auch Glasbruch sind Risiken, die alle täglich eintreten können. Daher muss ein Verband sehr ernsthaft an seine Gebäudeversicherung denken, um sich in Bezug auf sein Vermögen oder seine Haftpflicht abzusichern, wenn er Mieter ist
- Risiken in Verbindung mit der Mobilität
Wenn ein Verband in eine Ausrüstung investiert, um sich fortbewegen zu können, wie z. B. ein oder mehrere Kraftfahrzeuge, dann ist es für den Verband zwingend, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, um seinen gesamten Fuhrpark abzudecken.
Im Falle von Fragen zu Ihrer Vereinigung können Sie sich gerne von einem Baloise-Berater in Ihrer Nähe beraten lassen.